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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerwaltungsgebühr bei Rücknahme eines Genehmigungsantrags 

Verwaltungsgebühr bei Rücknahme eines Genehmigungsantrags

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 27.97 vom 24.03.1999

Rechtsgebiete:AtG, AtVfV, VwKostG, BGB, VwGO
Schlagworte:Verwaltungsgebühr bei Rücknahme eines Genehmigungsantrags, Entscheidung über Antrag auf Genehmigung einer atomaren Anlage, Antragsrücknahme vor Sachentscheidung der Behörde.
Stichwort:Verwaltungsgebühr bei Rücknahme eines Genehmigungsantrags
Leitsatz:Leitsätze:

Eine gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 AtG gebührenpflichtige "Entscheidung über einen Antrag nach § 7 AtG" liegt nicht vor, wenn der Genehmigungsantrag vor einer Sachentscheidung durch die Behörde zurückgenommen worden ist. Unter diesen Umständen rechtfertigt mangels eines fachgesetzlichen Gebührentatbestandes auch § 15 Abs. 2 VwKostG die Gebührenerhebung nicht.

Dem Gebührenschuldner stehen Prozeßzinsen wegen des bezahlten Gebührenbetrages nicht bereits ab Erhebung der Anfechtungsklage gegen den Gebührenbescheid, sondern erst ab Rechtshängigkeit des bezifferten Rückzahlungsanspruchs zu (wie Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 27.84 - Buchholz 240 § 3 BBesG Nr. 5).

Urteil des 8. Senats vom 24. März 1999 - BVerwG 8 C 27.97 -

I. VG Wiesbaden vom 02.11.1995 - Az.: VG 9/V E 135/95 -
II. VGH Kassel vom 16.10.1997 - Az.: VGH 5 UE 4141/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 27.97




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