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Verwaltungsermessen

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 104/09 vom 12.03.2009

Rechtsgebiete:LBG
Schlagworte:Altersteilzeit, Dienstliche Belange, Kumuliertes fiskalisches Interesse, Konzeptionelle Entscheidung, Schwerbehinderter, Privilegierung, Ermessen, Teilzeitmodell, Blockmodell
Stichwort:Verwaltungsermessen
Leitsatz:1. Einem Altersteilzeitbegehren können die im Einzelfall damit verbundenen zusätzlichen Kosten nicht als dienstlicher Belang im Sinn des § 153h Abs. 1 Nr. 4 LBG entgegengehalten werden. Einen dienstlichen Belang, der die Gewährung von Altersteilzeit ausschließt, kann jedoch das kumulierte fiskalische Interesse daran darstellen, die Kosten für das im öffentlichen Dienst beschäftigte Personal niedrig zu halten.

2. Hat der Dienstherr ein einheitliches, für alle Beschäftigten geltendes Konzept der Altersteilzeit beschlossen, um die Kosten kalkulierbar zu halten, kann ein dem nicht entsprechendes Altersteilzeitbegehren wegen entgegenstehender dienstlicher Belange abgelehnt werden.

3. Den Belangen des Schwerbehinderten kommt gegenüber den Belangen des Dienstherrn im Rahmen des Ermessens kein erhöhtes oder gar ausschlaggebendes Gewicht zu.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 104/09



BFH – Urteil, V R 7/03 vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:UStG 1993, AO, RL 77/388/EWG
Schlagworte:Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg
Stichwort:Verwaltungsermessen
Leitsatz:1. Aus den im Steuerrecht allgemein geltenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes ergibt sich, dass die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung nicht versagt werden darf, wenn der liefernde Unternehmer die Fälschung des Ausfuhrnachweises, den der Abnehmer ihm vorlegt, auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hat erkennen können (Änderung der Rechtsprechung; Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 21. Februar 2008 Rs. C-271/06, Netto Supermarkt GmbH & Co. KG, BFH/NV Beilage 2008, 199).

2. Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist im Erlassverfahren zu prüfen.
Volltext: BFH - Urteil, V R 7/03

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 55/07 vom 02.07.2008

Rechtsgebiete:KAGG, ZPO, BGB, HGB, Rahmenvereinbarung
Schlagworte:Spezialfonds, Fonds, Verwaltung, Schaden, Schadenersatz, Schadensersatz, Berechnung, Anlage, Kapitalanlage, Anleger, Vertragsbedingungen, Bedingungen, Änderung, Form
Stichwort:Verwaltungsermessen
Leitsatz:1. Die Vertragsbedingungen, die ein Anleger und eine Kapitalanlagegesellschaft vereinbaren, können nachträglich auch dann nur schriftlich geändert werden, wenn ein Spezialfonds betroffen ist, der nur für diesen einen Anleger aufgelegt worden ist.

2. Auch der Anleger, der einer Kapitalanlagegesellschaft vorwirft, sie habe einen Spezialfonds nicht ordnungsgemäß verwaltet, muss seinen Schaden in der Form berechnen, dass er den tatsächlichen Transaktionen diejenigen gegenüberstellt, die ein ordnungsgemäß handelnder Fondsmanager zur damaligen Zeit getätigt hätte.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 55/07

THUERINGER-OVG – Urteil, 2 N 249/04 vom 24.10.2006

Rechtsgebiete:BBesG, GG, ThürGVEntschVO, VwGO, ThürGVEntschVO-5.ÄndVO
Schlagworte:Normenkontrolle, Gerichtsvollzieher, Gerichtsvollzieherentschädigung, Bürokostenentschädigung, Kostendeckung, Berechnungsmodell, normatives Ermessen, Ergebniskontrolle, Rückwirkung
Stichwort:Verwaltungsermessen
Leitsatz:Die 5. Verordnung zur Änderung der Thüringer Gerichtsvollzieherentschädigungsverordnung vom 09.09.2003 (GVBl. S. 468) wird den Anforderungen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nach § 49 Abs. 3 BBesG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 41.03 -) gerecht. Der zum Zwecke der Bürokostenentschädigung den Gerichtsvollziehern für das Jahr 2002 gewährte pauschale Gebührenanteil in Höhe von 51,5 % bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 18.600,00 Euro zuzüglich der von den Gerichtsvollziehern vollständig vereinnahmten Dokumentenpauschale ist geeignet, die im Durchschnitt sämtlichen Gerichtsvollziehern im Geltungsbereich entstandenen Kosten im Kalenderjahr zu decken.

Die 5. Verordnung zur Änderung der Thüringer Gerichtsvollzieherentschädigungsverordnung verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 N 249/04


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