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Verwaltungsakt mit Drittwirkung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 2177/02 vom 03.12.2002

Rechtsgebiete:GewO, VwGO
Schlagworte:Festsetzung von Märkten, Marktfestsetzung, Verwaltungsakt, Verwaltungsakt mit Drittwirkung, aufschiebende Wirkung, Vollziehungsfolgenbeseitigung, Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der aufschiebenden Wirkung, Interessenabwägung.
Stichwort:Verwaltungsakt mit Drittwirkung
Leitsatz:1. Die Festsetzung eines Wochenmarkts nach § 69 GewO durch eine Gemeinde ist auch dann ein Verwaltungsakt, wenn diese zugunsten der Gemeinde selbst als Veranstalterin erteilt wird.

2. Bei gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 80 a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VwGO zum Schutz der aufschiebenden Wirkung des von einem Dritten gegen einen ihn belastenden Verwaltungsakt mit Drittwirkung eingelegten Rechtsmittels kommt es auf eine die Erfolgsaussichten des Rechtsmittel in der Hauptsache berücksichtigende Interessenabwägung nicht an.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 2177/02



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1572/01 vom 20.11.2001

Rechtsgebiete:VwGO, KHG, LKHG, SGB V
Schlagworte:einstweiliger Rechtsschutz, vorbeugender Rechtsschutz, Verwaltungsakt mit Drittwirkung, Krankenhausbedarfsplan, Krankenhausplan, Feststellungsbescheid, Auswahlentscheidung, Plankrankenhaus, Versorgungsvertrag
Stichwort:Verwaltungsakt mit Drittwirkung
Leitsatz:1. Vorbeugender Rechtsschutz ist nur zulässig, wenn der Verweis auf den nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich des nachgängigen einstweiligen Rechtsschutzes - für den Rechtsschutzsuchenden mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre.

2. Die Durchsetzung des Anspruchs eines Krankenhauses auf Aufnahme in den Krankenhausplan wird durch die Feststellung der Aufnahme eines konkurrierenden Krankenhauses nicht vereitelt oder wesentlich erschwert.

3. Der Bescheid, durch den die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan festgestellt wird, besitzt nicht zugleich regelnde Wirkung gegenüber anderen Krankenhäusern.

4. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 109 Abs. 3 SGB V (Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 -, SozR 3-2500 § 109 Nr. 7) ist auf § 8 Abs. 1 KHG nicht übertragbar.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1572/01


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