JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verwaltungsakt : Grundlage
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, AuslG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Leistungsbescheid, Abschiebekosten, Abschiebung, rechtmäßige, Rechtsgrund : Verwaltungsakt, Verwaltungsakt : Grundlage, Unanfechtbarkeit, Nichtigkeit, Zustellung, Asylbewerber, Gemeinschaftsunterkunft, Anschrift, maßgebliche |
| Stichwort: | Verwaltungsakt : Grundlage |
| Leitsatz: | 1. Hinreichende Erfolgsaussichten i. S. des § 114 ZPO setzen voraus, dass der Rechtsstandpunkt des Antragstellers ohne Überspannung der Anforderungen zutreffend oder bei schwieriger Rechtslage zumindest vertretbar erscheint (Bestätigung von OVG LSA, Beschl. v. 21.01.2003 - 2 O 421/02 -, m. w. Nachw.). 2. Gegen einen Leistungsbescheid wegen Abschiebekosten (§ 82 AuslG) können grundsätzlich auch rechtliche Mängel des Abschiebeverfahrens geltend gemacht werden. Das gilt nicht für den unanfechtbaren Verwaltungsakt, auf dessen rechtlicher Grundlage die Abschiebung vollzogen wurde, sofern er nicht nichtig ist oder sich vor Eintritt der Unanfechtbarkeit erledigt hatte. 3. War der Ausländer in der Gemeinschaftsunterkunft "unbekannt", so muss er eine Zustellung dort regelmäßig gegen sich gelten lassen (§ 10 AsylVfG). |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 369/01 | |
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