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Verwaltung eigenen Vermögens

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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 10.04 vom 19.01.2005

Rechtsgebiete:IHKG, GewStG, KStG 1999
Schlagworte:Industrie- und Handelskammer, gewerbliche Betätigung, Verwaltung eigenen Vermögens, Pflichtzugehörigkeit, Organgesellschaft
Stichwort:Verwaltung eigenen Vermögens
Leitsatz:Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die dem Grunde nach der Gewerbesteuerpflicht unterliegt und im Kammerbezirk eine Betriebsstätte hat, ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer, auch wenn ihr Unternehmensgegenstand ausschließlich in der Verwaltung eigenen Vermögens besteht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 10.04




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