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Verwalterzustimmung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 395/07 vom 12.11.2007

Rechtsgebiete:KostO, WEG
Schlagworte:Streitwert, Geschäftswert, Verwalterzustimmung, WEG, Wohnungseigentümer
Stichwort:Verwalterzustimmung
Leitsatz:Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des Verwalters zur Zustimmung zur Veräußerung des Wohn- bzw. Teileigentums beträgt 10-20 % des Verkaufspreises.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 395/07



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 294/03 vom 24.04.2006

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Verwalterzustimmung, Verwalter, Zustimmung, Mehrheitsbeschluss, bauliche Veränderung, Einstimmigkeit, Wanddurchbruch, Deckendurchbruch, Wohnungseigentümer, WEG
Stichwort:Verwalterzustimmung
Leitsatz:1. Das grundsätzliche Einstimmigkeitserfordernis des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist nicht dadurch abbedungen, dass in der Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters zu einer baulichen Veränderung und im Fall ihrer Verweigerung oder ihres Widerrufs die Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer vorgesehen ist.

2. Verbindet der Bauträger nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung mittels Decken- bzw. Wanddurchbrüchen mit Mehrzweckräumen, stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs.1 WEG dar. Diese ist nicht allein deshalb zustimmungsbedürftig nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 14 Nr. 1 WEG, weil sie eine intensivere bzw. zweckbestimmungswidrige Nutzung ermöglichen und sich daraus eine nachteilige Kostenverteilung ergeben könnte.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 294/03

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 182/05 vom 18.08.2005

Rechtsgebiete:GBO, WEG
Schlagworte:Veräußerungsbeschränkung, Verwalterzustimmung, GbR, Wohnungseigentümergemeinschaft, Verwalter
Stichwort:Verwalterzustimmung
Leitsatz:1. Die Bestellung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit aus Rechtsgründen nicht mehr unwirksam (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von BGH V. Zivilsenat, Beschl. v. 18.05.1989 -V ZB 4/89- BGHZ 107, 268).

2. Den Anforderungen an den Nachweis der Verwaltereigenschaft ist jedenfalls Genüge getan, wenn außer dem Versammlungsprotokoll der Wohnungseigentümer mit dem Bestellungsbeschluss ein öffentlich beglaubigter Gesellschaftsvertrag und die notariell beurkundete eidesstattliche Versicherung der Gesellschafter über den Gesellschafterbestand der GbR dem Grundbuchamt vorgelegt wird.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 182/05


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