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Verwalterabberufung aus wichtigem Grund

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 77/03 vom 11.06.2003

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Verwalterabberufung aus wichtigem Grund, Verfahrensermächtigung des WEG-Verwalters
Stichwort:Verwalterabberufung aus wichtigem Grund
Leitsatz:Die allgemeine Vollmacht des WEG-Verwalters, die Wohnungseigentümer in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten und das Unterbleiben von Eigentümerbeschlüssen zur Prozessführung rechtfertigen nicht die Verfahrensvertretung des Verwalters für die Eigentümergemeinschaft einschließlich der Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem Verfahren, in welchem ein einzelner Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft und gegenüber dem Verwalter dessen Abberufung aus wichtigem Grunde fordert.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 77/03




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