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Verwalter

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 115/06 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Verwalterhaftung, Erfüllungsgehilfen, Aktivlegitimation, Wohnungseigentümer, Schadensersatz, Verpflichtung, Verwalter, Instandhaltung
Stichwort:Verwalter
Leitsatz:1. Der einzelne Wohnungseigentümer bedarf zur Durchsetzung eines ihm als Einzelgläubiger gegen den Verwalter zustehenden Schadensersatzanspruchs nicht der Ermächtigung durch die Gemeinschaft.

2. Die Pflicht des Verwalters gemäß § 27 Abs. 1 Ziff. 3 WEG beschränkt sich bei Baumängeln darauf, diese festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung über die weiteren Schritte herbeizuführen. Aus eigenem Recht ist der Verwalter nicht befugt, einen Sachverständigen zu bestellen.

3. Haben der Verwalter und die Wohnungseigentümer bzw. der geschädigte Wohnungseigentümer hinsichtlich Baumängel und ihren Ursachen den gleichen Kenntnisstand, obliegt es Letzteren, einen Beschluss der Gemeinschaft zur Feststellung der Mängelursache und deren Beseitigung rechtzeitig herbeizuführen.

4. Der mit der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums beauftragte Unternehmer ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verwalters.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 115/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 356/07 vom 10.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Verwalter, Verwalterpflichten, Pflichten, Pflichtverletzung, Schadenersatz, Schadensersatz, Bauüberwachung, Bauherr, Überwachung, Bauherrenüberwachung
Stichwort:Verwalter
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 356/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 426/05 vom 18.08.2008

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:WEG, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümerversammlung, Tagesordnung, Verwalter
Stichwort:Verwalter
Leitsatz:1. Nach neuerer Auffassung, die auch vom Senat vertreten wird, kann jeder Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG -unabhängig von dem Quorum nach § 24 Abs. 2 WEG - vom Verwalter die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung verlangen, wenn die Behandlung dieser Punkte ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Im Fall pflichtwidriger Weigerung des Verwalters des Verwalters kann der Anspruch gemäß § 43 Nr. 3 WEG gerichtlich geltend gemacht werden.

2. Der Verwaltungsbeiratsvorsitzende kann in analoger Anwendung von § 24 Abs. 3 WEG die Tagesordnung dann gestalten, wenn der Verwalter sich pflichtwidrig weigert, einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen.

3. Die Weigerung des Verwalters ist pflichtwidrig, wenn eine ordnungsgemäße Verwaltung die Aufnahme erfordert.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 426/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 359/07 vom 24.09.2007

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:WEG, Wohnungseigentümer, Beschwer, Verpflichtung, Verwalter, Herausgabe
Stichwort:Verwalter
Leitsatz:Bei der Verpflichtung eines (abberufenen) Verwalters, sämtliche die verwaltete Liegenschaft betreffenden Unterlagen herauszugeben, richtet sich die Beschwer des Verwalters nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des Herausgabeanspruchs erfordert.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 359/07


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