( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerurteilung wegen einer Straftat 

Verurteilung wegen einer Straftat

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 33.05 vom 29.03.2007

Rechtsgebiete:StAG, BZRG, StGB
Schlagworte:Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung, Maßregel der Besserung und Sicherung als Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG, Straftat, Ausschluss der Einbürgerung bei Verurteilung wegen einer -, Verurteilung wegen einer Straftat, Maßregel der Besserung und Sicherung als -
Stichwort:Verurteilung wegen einer Straftat
Leitsatz:1. Eine selbständige Maßregel der Besserung und Sicherung ist eine Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG.

2. Bei einer selbständigen Maßregel der Besserung und Sicherung entscheidet die Einbürgerungsbehörde entsprechend § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG im Einzelfall, ob sie außer Betracht bleiben kann.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 33.05



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 04.1561 vom 06.12.2005

Rechtsgebiete:StAG, StGB, BZRG
Schlagworte:Anspruchseinbürgerung, Verurteilung wegen einer Straftat, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Bundeszentralregister, Tilgung, Nichtberücksichtigung, Ermessensentscheidung
Stichwort:Verurteilung wegen einer Straftat
Leitsatz:Das Einbürgerungshindernis der Verurteilung wegen einer Straftat (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG) erfasst auch eine strafgerichtlich wegen Schuldunfähigkeit angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 BV 04.1561


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/verurteilung-wegen-einer-straftat

"Verurteilung wegen einer Straftat - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN