( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerursacherprinzip 

Verursacherprinzip

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10309/09.OVG vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:BhV, SGB V
Schlagworte:Beamter, Bundesbeamter, Beihilfe, Beihilfeanspruch, Aufwendungen, künstliche Befruchtung, Körper, körperbezogene Aufwendungen, Körperprinzip, Verursacherprinzip, Krankheitsfall, Angehöriger, berücksichtigungsfähig, Ehefrau, Ehemann, Ehepaar, Fürsorgepflicht
Stichwort:Verursacherprinzip
Leitsatz:Nach den Beihilfevorschriften des Bundes darf bei der Erstattung von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Körperprinzip angewandt werden. Das hat zur Folge, dass der Beamte zu den Aufwendungen, die für Maßnahmen am Körper seiner Ehefrau entstehen, keine Beihilfeleistungen erhält, wenn die Ehefrau keine berücksichtigungsfähige Angehörige ist.

Dies gilt auch, wenn die Ehefrau von ihrem Dienstherrn (hier: das Land Hessen) keine Leistungen für die an ihrem Körper durchgeführten Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erhält, weil die Beihilfevorschriften des Landes das Verursacherprinzip anwenden und die Ursache für die Unfruchtbarkeit des Ehepaares in der Person des Ehemannes liegt.

Aus der allgemeinen Fürsorgepflicht folgt auch in diesem Fall grundsätzlich kein Anspruch des Ehemannes auf Übernahme der ungedeckten Aufwendungen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10309/09.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 4.04 vom 01.12.2005

Rechtsgebiete:GG, EWGV, EG, RL 75/442/EWG, VwGO, KrW-/AbfG, GewAbfV, KAG Rhld.-Pf.
Schlagworte:Abgaben, Gebühren, Beiträge, Steuern, Typenzwang, Bestimmtheitsgebot, Belastungsgleichheit, Äquivalenzprinzip, Grundsatz der Leistungsproportionalität, Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit, Mindestgebühr, Grundgebühr, Grundsatz der Typengerechtigkeit, Wirklichkeitsmaßstab, Vorhaltekosten, Kostendeckung, Lenkungswirkung, Einheit der Rechtsordnung, Gebührensatzung, Abfallwirtschaftssatzung, Anschluss- und Benutzungszwang, Restabfallsack, Behälternutzungspflicht, Restmüllgefäß, Pflichtmülltonne, dualer Abfallbegriff, Abfallentsorgung, Wahl des Entsorgungswegs, kommunale Abfallentsorgung, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Eigenentsorgung, kommerzielle Abfallwirtschaft, private Entsorgungsunternehmen, Verwertungsoption, Abfall zur Beseitigung, Abfall zur Verwertung, Sekundärrohstoff, Abfall als Wirtschaftsgut, energetische Verwertung, stoffliche Verwertung, Abfallgemisch, gewerblicher Siedlungsabfall, Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Verursacherprinzip, Produktverantwortung, abfallrechtliche Überlassungspflicht, Verwertungsgebot, Vorrang der Verwertung, fehlende Inanspruchnahme der kommunalen Entsorgungsleistung, Abfallvolumen eines Kleinsthaushaltes, Abfallrahmenrichtlinie, Näheprinzip, Verfahrensmangel, Aufklärungsrüge, Gehörsrüge, auf Willkür beruhende Gerichtsentscheidung
Stichwort:Verursacherprinzip
Leitsatz:1. Auch vor In-Kraft-Treten der Gewerbeabfallverordnung stellte der Vorrang der Abfallverwertung, den das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz statuiert, kein rechtliches Hindernis dar, Erzeuger und Besitzer gewerblichen Siedlungsabfalls, der nicht verwertet wird, einer satzungsrechtlichen Behälternutzungspflicht und einer daran anknüpfenden Gebührenregelung zu unterwerfen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 25.03 und 7 CN 6.04 - Buchholz 451.221 § 12 KrW-/AbfG Nr. 2 und 3).

2. Es hält sich im Rahmen des Grundsatzes der Typengerechtigkeit, wenn eine kommunale Abgabensatzung die Mindestgebühr für die Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle nach einem Maßstab bemisst, der sich am Abfallvolumen orientiert, das durchschnittlich in einem privaten Kleinsthaushalt anfällt. Diese Mindestgebühr entfaltet keine Lenkungswirkung, die mit dem abfallrechtlichen Verwertungsgebot in Widerspruch steht.

3. Dem Grundsatz der Belastungsgleichheit und dem Äquivalenzprinzip widerspricht es nicht, die Mindestgebühr auch dann zu erheben, wenn der Gebührenschuldner unter Verstoß gegen die satzungsrechtliche Behälternutzungspflicht das ihm zur Verfügung gestellte Abfallgefäß nicht nutzt.

4. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat für gewerbliche Siedlungsabfälle keinen Grundsatz freiwilliger Inanspruchnahme kommunaler Entsorgungseinrichtungen aufgestellt und dem Abfallerzeuger die Überlassung der Abfälle bis zum Erlass einer Ordnungsverfügung nicht freigestellt.

5. Seiner abfallwirtschaftlichen Verantwortung, die ihm mit dem Vorrang der Verwertung auferlegt ist, genügt der Abfallerzeuger nicht, wenn er seinen gewerblichen Siedlungsabfall einem privaten Entsorgungsunternehmen überlässt, ohne dass ein bestimmter Weg zur Verwertung sichergestellt ist. Spätestens mit der Bereitstellung zur Verbringung aus der Betriebstätte fällt insoweit Abfall zur Beseitigung mit der Folge an, dass den Abfallerzeuger gegenüber dem kommunalen Entsorgungsunternehmen eine Überlassungspflicht trifft.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 4.04

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 3127/01 vom 16.07.2003

Rechtsgebiete:BGB, EWGRL 94/62, GG, KrW-/AbfG, VerpackV
Schlagworte:Abfall, Abfallentsorgung, Fehlwürfe, Gelber Sack, Getrenntsammlungsgebot, Gewerbebetrieb, Grüner Punkt, Hersteller, Marktteilnehmer, Pilotprojekt, Produktverantwortung, Rechtswidriger hoheitlicher Eingriff, Restmüll, Systembetreiber, Trockenstabilatanlage, Unterlassungsanspruch, Verpackungsrichtlinie, Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, Verpackungsverordnung, Vertreiber, Verursacherprinzip, Vorab-Feststellung, Wettbewerb, duales System, eingerichteter und ausgeübter, flächendeckend, gebrauchte Verkaufsverpackungen, gezielte Erfassung, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Stichwort:Verursacherprinzip
Leitsatz:Die Verpackungsverordnung hat zur Stärkung der Produktverantwortung im Sinne des § 22 KrW-/AbfG die Aufgabe der Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen insgesamt und bundesweit aus dem Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung herausgenommen und auf die beteiligte Privatwirtschaft übertragen.

Eine Beteiligung öffentlich-rechtlicher Körperschaften an der gezielten Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher kommt allenfalls dann in Betracht, wenn es sich um die Beteiligung an einem aufgrund der Verpackungsverordnung behördlich festgestellten System handelt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 3127/01

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 2367/01 vom 29.04.2002

Rechtsgebiete:GG, BBodSchG, LAbfG, LVwVfG, VwGO, GKG
Schlagworte:Altlasten, Erkundungsanordnung, Rückwirkungsverbot, Verursacherprinzip, Störerauswahl, Privatgutachten, Verwertungsverbot, Haftungsausschlussvereinbarung, Entscheidungsgründe, Bezugnahme, rechtliches Gehör, Streitwert
Stichwort:Verursacherprinzip
Leitsatz:1. Zum verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot bei Änderung der Gesetzeslage im Verlauf des Widerspruchsverfahrens (hier: Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes).

2. Das Verwaltungsprozessrecht kennt keinen Rechtssatz, der es generell gebietet, in beigezogenen Behördenakten befindliche privatgutachterliche Stellungnahmen bei der richterlichen Überzeugungsbildung unberücksichtigt zu lassen. Das Gericht wird allerdings bei der Würdigung der Tragfähigkeit der privatgutachterlichen Feststellungen regelmäßig die Möglichkeit einer Parteilichkeit des Gutachters in Betracht zu ziehen haben.

3. Die Bodenschutzbehörden sind grundsätzlich berechtigt, sich bei der Ausübung des durch § 9 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 3 BBodSchG eröffneten Ermessens bei der Störerauswahl vom Verursacherprinzip leiten zu lassen.

4. Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, nach dem bei der Störerauswahl immer sicher zu stellen ist, dass bei zwei gleichermaßen zur Gefahrenabwehr geeigneten Störern der Eingriff in die Zivilrechtsordnung immer so gering wie möglich zu halten ist. Es kann allerdings im Einzelfall ermessensfehlerhaft sein, wenn die Behörde bei der Störerauswahl ihr bekannte und unstreitige Vereinbarungen zwischen den Störern über den internen Ausgleich völlig unberücksichtigt lässt (hier verneint).

5. Es ist mit § 122 Abs. 2 Satz 2 VwGO zu vereinbaren, wenn das Verwaltungsgericht zur weiteren Begründung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO in entsprechender Anwendung von § 117 Abs. 5 VwGO pauschal auf die "Darlegungen im Widerspruchsbescheid" verweist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der Kern der Begründung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus dem angefochtenen Beschluss selbst und nicht erst aus dem in Bezug genommenen Widerspruchsbescheid ergibt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 2367/01


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/verursacherprinzip

"Verursacherprinzip - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN