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Verunstaltung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 2290/07 vom 09.02.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, LBO
Schlagworte:Bebauungsplan, Ausfertigung, Sitzungsprotokoll, Planbegründung, Straßengrün, Freihaltefläche, Werbetafel, Nebenanlage, Stätte der Leistung, Verunstaltung
Stichwort:Verunstaltung
Leitsatz:1. Der Authentizitätsfunktion der Ausfertigung wird genügt, wenn der Bebauungsplan nur aus einem mit Datum gekennzeichneten einheitlichen Dokument (zeichnerischer Plan mit Textteil) besteht und der im (unterschriebenen) Gemeinderatsprotokoll enthaltene Satzungsbeschluss den Bebauungsplan mit Namen und Datum zutreffend wiedergibt. Ein Verweis auch auf die Planbegründung ist nicht erforderlich.

2. Eine Werbetafel, die (nur) für einen bestimmten Gewerbebetrieb werben soll, deren Standort aber außerhalb des Grundstücks und des Baugebiets der Stätte der Leistung liegt, ist planungsrechtlich einer Werbeanlage für Fremdwerbung gleich zu stellen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 2290/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10942/08.OVG vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Baurecht, Werbeanlage, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Prüfungsprogramm, Verpflichtungsklage, Streitgegenstand, Sachbescheidungsinteresse, Rechtsschutzinteresse, Fiktion, Baugenehmigungsfiktion, Entscheidungsfrist, Vollständigkeitserklärung, Vollständigkeitsfeststellung, Vollständigkeit der Bauunterlagen, Verunstaltungsverbot, Verunstaltung, störende Häufung, Werbeanlagen, Gewerbegebiet
Stichwort:Verunstaltung
Leitsatz:1. Die Bauaufsichtsbehörde ist im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht befugt, das ihr gesetzlich vorgegebene Prüfungsprogramm und damit die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die zu erteilende Baugenehmigung zu erweitern.

2. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren kann die Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden, wenn das Bauvorhaben aus anderen als den zum Prüfungsprogramm gehörenden Gründen (Bauordnungsrecht) dauerhaft nicht verwirklicht werden darf (im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 17. Juli 1996, AS 26, 227).

3. Zur Baugenehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren.

4. Zur verunstaltenden Wirkung von Werbeanlagen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10942/08.OVG

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 A 880/08.Z vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:BauGB, HBO
Schlagworte:Abrissgebot, Gebäudetorso, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Instandsezungsgebot, Pflichtenkollision, Straßenbild, Verunstaltung
Stichwort:Verunstaltung
Leitsatz:Ein weiß-grau-schwärzlicher fensterloser Gebäudetorso eines Wohnhauses, an dem seit Jahren nicht weitergebaut worden ist, kann das Straßenbild verunstalten. Er wahrt auch nicht die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

Die nach § 175 Abs. 5 BauGB zulässige Pflichtenkollision zwischen einem bauaufsichtlichen Abrissgebot und einem gemeindlichen Instandsetzungsgebot kann auf der Vollstreckungsebene aufgelöst werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 880/08.Z

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 304/06 vom 19.03.2008

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BImSchG, 4. BImSchV, BauGB, ROG, BBergG, ThürBO, ThLPlG, RROP-Ostthüringen
Schlagworte:Verwaltungsverfahren, Bauvorlagen, Änderung, Klageänderung, Rechtsschutzbedürfnis, Windfarm, Einwirkungsbereich, Immissionsschutzrecht, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Vorbescheid, Übergangsvorschrift, Übergangsregelung, Windkraftanlage, Windenergieanlage, privilegiert, Außenbereich, öffentliche Belange, Landschaftsbild, Verunstaltung, natürliche Eigenart, Erholungswert, Naturschutz, Radaranlage, schädliche Umwelteinwirkungen, raumbedeutsam, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Rohstoffsicherung, Rohstoffgewinnung, Bergaufsicht, Windenergie, Ausweisung an anderer Stelle, Vorbehaltsgebiet, Konzentration, Konzentrationswirkung, Ausschlusswirkung, Eignungsgebiet, Ausnahme, Ausnahmefall, Planungskonzept, planerische Konzeption, atypischer Fall, Abwägung, Abwägungsgebot, Verhinderungsplanung, Fehler, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Einfluss, Standortgutachten, Taburaum, Restiktionsraum, Gunstraum, Anhörungsentwurf, Offenlegungsentwurf, Wunsch, Gemeinde, Einvernehmen, Antrag, Planungsversammlung, Konsensprinzip, Partikularinteresse, künftiges Planungsziel, unbenannter öffentlicher Belang, Verpflichtungserklärung
Stichwort:Verunstaltung
Leitsatz:1. Eine Konzentrationsplanung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus, das den Anforderungen des Abwägungsgebots genügt und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substantieller Weise Raum schafft. Dabei dürfen Vorbehaltsgebiete im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG in der Bilanz von Positiv- und Negativflächen nicht als Positivausweisung gewertet werden (wie BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 -4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33). Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn sich in den Vorbehaltsgebieten bereits genehmigte Windenergieanlagen befinden.

2. Geht der Plangeber davon aus, er gebe der Windkraft auch durch die Ausweisung entsprechender Vorbehaltsgebiete substantiell Raum, ist dies abwägungsfehlerhaft.

3. Der Plangeber darf sich bei der Auswahl der Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Regionalen Raumordnungsplan nicht allein an den Wünschen der betroffenen Gemeinden orientieren. Insbesondere darf er die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Gemeinden hierzu ihr "Einvernehmen" erteilen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 304/06


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