JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verunreinigung
| Rechtsgebiete: | LSA-BrSchG, LSA-SOG, LSA-WG, GG, BGB |
| Schlagworte: | Brandschutz, Hilfeleistung, Feuerwehr, Pflichtaufgabe, Quecksilber, Verhaltensstörer, Zustandsstörer, Gefahrenabwehr, Gewässer, Wasser, Unglücksfall, Rechtsgut, bedeutendes, Verhalten, schuldhaftes, Verhalten : Dritter, Verunreinigung, Einleitung, Leistungsbescheid, Aufwendungsersatz, Träger : Feuerwehr, Sachherrschaft, Schrankenbestimmung, Inhaltsbestimmung, Sozialbindung |
| Stichwort: | Verunreinigung |
| Leitsatz: | 1."Unglücksfall" i. S. des Brandschutzrechts ist jedes Ereignis, das mit einer gewissen Plötzlichkeit eintritt und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bewirkt oder zu bewirken droht. Unerheblich ist, ob die Gefahrensituation durch schuldhaftes Verhalten Dritter versucht worden ist. Diese Voraussetzungen sind bei der Einleitung von Quecksilber in ein Gewässer zu bejahen, unabhängig davon, ob dies auf der Mitwirkung Dritter beruht. 2.Wird der Landkreis als untere Wasserbehörde tätig, so handelt die Feuerwehr in Trägerschaft einer Gemeinde im Rahmen dieses wasserbehördlichen Rechtsverhältnisses. Die Aufwendungen für die Hilfeleistung fallen nicht unter § 1 Abs. 1 BrSchG LSA. 3.Maßnahmen gegenüber dem Zustandsstörer i. S. des § 8 SOG LSA halten sich in der Regel im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. Die Zustandsverantwortlichkeit beruht auf der durch die rechtliche bzw. tatsächliche Sachherrschaft vermittelten spezifischen Verbindung zur Gefahrenquelle, die den Inhaber der tatsächlichen Gewalt in die Lage versetzt, auf die Gefahr abwehrend einzuwirken. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 28/01 | |
| Rechtsgebiete: | LV, LWG, WHG, KomAbwVO |
| Schlagworte: | Abwasser, kommunales Abwasser, häusliches Abwasser, Abwasserentsorgung, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungspflicht, Gemeinde, Selbstverwaltung, kommunale Selbstverwaltung, Pflichtaufgabe, Kommunalaufsicht, Staatsaufsicht, Rechtsaufsicht, Kanalisation, Kanalisierung, Abwasseranlage, notwendige Abwasseranlage, Abwasserbeseitigungskonzept, Maßnahme, erforderliche Maßnahme, Auflage, Naherholungsgebiet, Wochenendhaus, Grube, Abwassergrube, geschlossene Grube, dezentrale Anlage, dezentrale Anlagen, Grundwasser, Verunreinigung, schädliche Verunreinigung, Besorgnis, Besorgnis der Verunreinigung, Anordnung, wasserbehördliche Anordnung, obere Wasserbehörde |
| Stichwort: | Verunreinigung |
| Leitsatz: | 1. Auflage i.S. von § 52 Abs. 5 Satz 4 LWG kann auch eine an die abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde gerichtete Anordnung der oberen Wasserbehörde sein, eine im Abwasserbeseitigungskonzept nicht vorgesehene notwendige Abwasseranlage zu errichten. Sind insoweit die Voraussetzungen gemäß § 52 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LWG erfüllt, handelt es sich dabei um einen Akt zulässiger Rechtsaufsicht. 2. Einzelfall einer vor allem aus Gründen des Grundwasserschutzes erforderlichen Kanalisierung eines u.a. über 500 Wochenendhäuser umfassenden Naherholungsgebiets. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10036/03.OVG | |
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