JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vertriebsverbot
| Rechtsgebiete: | Elektro-Richtlinie, ElektroG |
| Schlagworte: | Elektro- und Elektronikgerät, Gerätekategorie, Sportgerät, Sportausrüstung, Bekleidungsgegenstand, Fußbekleidung, Sportschuh, Primärfunktion, elektrischer Strom, Betrieb, ordnungsgemäßer, Hersteller, Registrierung, Vertriebsverbot, Feststellungsklage, Subsidiarität, FAQ-Leitfaden, Hinweise BMU |
| Stichwort: | Vertriebsverbot |
| Leitsatz: | Der Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist nur eröffnet, wenn der in Frage stehende Gegenstand einer der in § 2 Abs. 1 Satz 1 ElektroG aufgeführten Kategorien zugeordnet werden kann. Ein nicht ausschließlich zum Laufen verwendbarer Sportschuh bleibt ein - im Gesetz nicht aufgeführter - Bekleidungsgegenstand, auch wenn er mit elektrischen und elektronischen Bauteilen ausgestattet ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 43.07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, PflSchG, Richtlinie 91/414/EWG, EGV |
| Schlagworte: | Pflanzenschutzmittel, Verkehrsfähigkeit, Verkaufsverbot, Vertriebsverbot, Import aus EG-Mitgliedstaat, Parallelimport, Referenzmittel, Identität, fehlende Zulassung im Herkunftsstaat, Warenverkehrsfreiheit, Auslegung von Verwaltungsvorschriften, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Begründung |
| Stichwort: | Vertriebsverbot |
| Leitsatz: | Zur Verkehrsfähigkeit von aus EG-Ländern importierten und mit hier zugelassenen Referenzmitteln angeblich identischen Pflanzenschutzmitteln. Zum Begriff der Identität von Pflanzenschutzmitteln. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 11 S 49.05 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, EGV, LFGB, NemV, Richtlinie 2001/83 EG, Richtlinie 2002/46/EG, Verordnung (EG) Nr. 178/2002 |
| Schlagworte: | Arzneimittel, Funktionsarzneimittel, Gesundheitsgefahr, Lebensmittel, Monacolin K, Nahrungsergänzungsmittel, Pharmakologische Wirkung, Red Rice-Produkte, Therapeutischer Zweck, Untersagungsverfügung, Vertriebsverbot, Zweifelsregelung |
| Stichwort: | Vertriebsverbot |
| Leitsatz: | 1. Bei der Abgrenzung zwischen Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln gilt der aus dem Gemeinschaftsrecht folgende Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften auch im deutschen Recht. 2. Für die Beurteilung, ob ein Produkt unter die Definition des Arzneimittels "nach der Funktion" fällt, ist schwergewichtig auf die pharmakologischen Wirkungen abzustellen. 3. Bei Stoffen, für die eine dosisabhängige pharmazeutische Wirkung wissenschaftlich nicht eindeutig bestimmt ist, stellen der Vergleich mit zugelassenen Arzneimitteln sowie mögliche gesundheitliche Risiken wichtige Abgrenzungskriterien dar. 4. Die Anwendbarkeit der Zweifelsregelung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG idF der Änderungsrichtlinie 2004/27/EG setzt nicht voraus, dass die Arzneimitteleigenschaft positiv festgestellt worden ist. Es reicht vielmehr aus, dass der insoweit maßgebliche Nachweis der pharmakologischen Wirkung nicht mit letzter Sicherheit erbracht werden kann. 5. Das Produkt "Red Rice 330 mg GPH Kapseln" ist als zulassungspflichtiges Arzneimittel anzusehen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 180/05 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, LMBG, NKV, Richtlinie 2001/83 EG, Richtlinie 2002/46/EG, Richtlinie 65/65/EWG, Richtlinie 93/39/EWG, VO (EG), VwGO |
| Schlagworte: | Arzneimittel, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Red Rice Kapseln, Vertriebsverbot, Verzehrhinweis |
| Stichwort: | Vertriebsverbot |
| Leitsatz: | Es sprechen überwiegende Gründe dafür, dass es sich bei dem Produkt "Red Rice 330 mg GPH Kapseln" um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 303/03 | |
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