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Vertretungszwang verneint

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 15 C 03.133 vom 13.06.2003

Rechtsgebiete:VwGO, GKG, ZPO
Schlagworte:Streitwertbeschwerde, Vertretungszwang verneint, Keine Erhöhung des Streitwerts bei gemeinsamer Klage gegen die Beseitigungs, und die Duldungsanordnung
Stichwort:Vertretungszwang verneint
Leitsatz:1. Für eine Streitwertbeschwerde ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer nicht erforderlich.

2. Zum Streitwert bei einer Klagehäufung wegen einer Beseitigungsanordnung und einer Duldungsandrohung.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 15 C 03.133




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