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Vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 603/00 vom 26.09.2001

Rechtsgebiete:MTArb, BZT-G/NRW
Schlagworte:Vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit
Stichwort:Vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit
Leitsatz:Für die Beurteilung der Höherwertigkeit der einem Arbeiter vertretungsweise übertragenen Tätigkeit eines Angestellten gem. § 9 Abs. 2 MTArb ist von der tatsächlichen Einreihung des Vertreters auszugehen. Diese ist mit der Eingruppierung zu vergleichen, die bei dauerhafter Übertragung der vertretungsweise übertragenen Tätigkeit des Angestellten auf den Vertreter vorliegen würde.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 603/00




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