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Vertretungsverbot des Arbeitgebers

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 710/08 vom 06.03.2009

Rechtsgebiete:TV-Ärzte Hessen
Schlagworte:Eingruppierung, Ärzte, Vertretungsverbot des Arbeitgebers
Stichwort:Vertretungsverbot des Arbeitgebers
Leitsatz:Die Entgeltgruppe Ä 5 des § 10 Abs. 1 TV-Ärzte Hessen, wonach die Leitung eines entsprechenden Funktionsbereichs durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers übertragen worden sein muss, enthält ein "Vertretungsverbot" des Arbeitgebers und schließt konkludentes Verhalten des Arbeitgebers aus.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 710/08



HESSISCHES-LAG – Urteil, 3/2 Sa 1634/07 vom 05.12.2008

Rechtsgebiete:TV-Ärzte/VKA, Protokollerklärung zu Buchstabe C
Schlagworte:Eingruppierung, Oberarzt, Vertretungsverbot des Arbeitgebers
Stichwort:Vertretungsverbot des Arbeitgebers
Leitsatz:Die Protokollerklärung zu § 16 c TV-Ärzte/VKA (Entgeltgruppe III Oberärztin/Oberarzt), wonach die medizinische Verantwortung dem Arzt "vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden" sein muss, enthält ein "Vertretungsverbot" des Arbeitgebers und schließt konkludentes Verhalten des Arbeitgebers aus.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3/2 Sa 1634/07

HESSISCHES-LAG – Urteil, 3/2 Sa 1635/07 vom 05.12.2008

Rechtsgebiete:TV-Ärzte/VKA, Protokollerklärung zu Buchstabe C
Schlagworte:Eingruppierung, Oberarzt, Vertretungsverbot des Arbeitgebers
Stichwort:Vertretungsverbot des Arbeitgebers
Leitsatz:Die Protokollerklärung zu § 16 c TV-Ärzte/VKA (Entgeltgruppe III Oberärztin/Oberarzt), wonach die medizinische Verantwortung dem Arzt "vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden" sein muss, enthält ein "Vertretungsverbot" des Arbeitgebers und schließt konkludentes Verhalten des Arbeitgebers aus.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3/2 Sa 1635/07

HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 1269/08 vom 05.12.2008

Rechtsgebiete:TV-Ärzte/VKA, Protokollerklärung zu Buchstabe C
Schlagworte:Eingruppierung, Oberarzt, Vertretungsverbot des Arbeitgebers
Stichwort:Vertretungsverbot des Arbeitgebers
Leitsatz:Die Protokollerklärung zu § 16 c TV-Ärzte/VKA (Entgeltgruppe III Oberärztin/Oberarzt), wonach die medizinische Verantwortung dem Arzt "vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden" sein muss, enthält ein "Vertretungsverbot" des Arbeitgebers und schließt konkludentes Verhalten des Arbeitgebers aus.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 1269/08


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