JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vertretungserfordernis
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, Vertretungserfordernis |
| Stichwort: | Vertretungserfordernis |
| Leitsatz: | Für eine Gegenvorstellung besteht kein substantieller Anwendungsbereich, der es rechtfertigen könnte, sie im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit neben der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO weiter zuzulassen. Das Vertretungserfordernis des § 67 Abs. 1 VwGO ist sowohl im Falle der Anhörungsrüge als auch einer Gegenvorstellung - deren Statthaftigkeit unterstellt - zu beachten. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 62/08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Bezugnahme, Postulationsfähigkeit, Vertretungserfordernis, Vogelschutz, Zulassungsantrag, Zweifel, ernstliche |
| Stichwort: | Vertretungserfordernis |
| Leitsatz: | 1. Beantragt eine Behörde die Zulassung der Berufung, genügt zur Antragsbegründung eine Bezugnahme auf die Ausführungen Dritter grundsätzlich nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte Postulationsfähigkeit besitzt. Der mit der behördlichen Prozessvertretung beauftragte Bedienstete muss selbst die fachliche und rechtliche Verantwortung für die Zulassungsschrift übernehmen, da die Rechtsmittelschrift - entsprechend dem Sinn und Zweck des durch § 67 Abs. 1 VwGO eingeführten Vertretungserfordernisses - auf einer eigenen Prüfung, Sichtung und rechtlichen Durchdringung des Streitstoffs des Behördenbediensteten beruhen muss. 2. An dem Belang des Schutzes einer bestimmten Vogelart kann die Errichtung von Windenergieanlagen nicht nur innerhalb ausgewiesener oder faktischer Europäischer Vogelschutzgebiete scheitern. Die den Vogel- und Artenschutz betreffenden rechtlichen Regelungen in ihrer Gesamtheit schließen die Annahme einer derart beschränkten Wirkkraft des auf Vogelarten bezogenen Artenschutzes aus (vgl. Urt. d. Senats v. 16.08.2007 - 2 L 610/04). 3. Die bloße Möglichkeit, dass sich nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder Beweiserhebung eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, genügt nicht für die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 126/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Akteneinsicht, Anhörungsrüge, Bevollmächtigung, Prozessvollmacht, rechtliches Gehör, Schriftlichkeit, Unterzeichnung, handschriftliche, Vertretungserfordernis |
| Stichwort: | Vertretungserfordernis |
| Leitsatz: | Fehlt die erforderliche persönliche und eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers unter einer Prozessvollmacht, begründet die Nichtgewährung von Akteneinsicht an den (vollmachtlosen) Prozessvertreter keinen Gehörsverstoß. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 415/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, GVG, VwGO |
| Schlagworte: | Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde und -, Nichtzulassungsbeschwerde, Begründungsfrist nach PKH-Bewilligung, Prozesskostenhilfe, Bewilligung von - für Nichtzulassungsbeschwerde und Fristen für Einlegung und Begründung, Frist, für Beschwerde und Begründung nach PKH-Bewilligung, Verweisung, gerichtliche Verpflichtung zur -, Verpflichtung zur Verweisung, gerichtliche Pflicht zur Verweisung, effektiver Rechtsschutz, Rechtsschutz, effektiver, Prozesskostenhilfe, kein Anwaltszwang für Verfahren auf Bewilligung von -, Vertretungserfordernis, kein - für Prozesskostenhilfe, Prozesskostenhilfe, Verweisung eines Verfahrens auf Bewilligung von -, Verweisung, im Prozesskostenhilfeverfahren. |
| Stichwort: | Vertretungserfordernis |
| Leitsatz: | Nach einer Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision steht dem Prozessbevollmächtigten bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist (§ 133 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) zumindest dann die - gerechnet von der Zustellung der Bewilligungsentscheidung - vollständige Begründungsfrist von zwei Monaten im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu, wenn keine gesonderte Wiedereinsetzungsentscheidung hinsichtlich der Einlegung ergangen ist, die mit einer sich daran anschließenden einmonatigen Begründungsfrist verbunden wäre (vgl. Beschluss vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. Nr. 3). Ein angerufenes unzuständiges Gericht darf jedenfalls dann die Klage nicht als unzulässig abweisen, sondern muss das Verfahren an das zuständige Gericht verweisen, wenn nach einer Verweisung dem Erfolg der Klage kein weiteres zwingendes Prozesshindernis (hier: fehlende Postulationsfähigkeit) entgegensteht. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 137.01 | |
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