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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 178/08 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, VBVG
Schlagworte:Betreuung, Betreuungsverein, Vergütung, Tod, Ersatzbetreuer, Billigkeit
Stichwort:Vertretungsbetreuer Verhinderungsbetreuer
Leitsatz:Führt nach dem Tod des zum Betreuer bestellten Mitarbeiters eines Betreuungsvereins ein zum Ersatzbetreuer bestellter anderer Mitarbeiter die Betreuung fort, weil der Vormundschaftsrichter auf Anfrage unzutreffend mitgeteilt hat, es bedürfe zunächst keiner neuen Betreuerbestellung, so kann dem Betreuungsverein aus Billigkeitsgründen eine Vergütung nicht mit dem Hinweis auf die fehlende Betreuerbestellung versagt werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 178/08




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