JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vertretung des Oberbürgermeisters
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, WaStrG, GO, BekanntmV, BbgNatSchG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle (erfolglos), Veränderungssperre, wirksame Bekanntmachung, Vertretung des Oberbürgermeisters, Anforderungen an den Planaufstellungsbeschluss, Anlegung eines Uferparks als Planungsziel, Verhältnis der gemeindlichen Bauleitplanung zur wasserstraßenrechtlichen Fachplanung |
| Stichwort: | Vertretung des Oberbürgermeisters |
| Leitsatz: | 1. Ein Planaufstellungsbeschluss unterliegt nicht dem Abwägungsgebot, sondern setzt lediglich voraus, dass die Gemeinde die Absicht hat, ein förmliches Planverfahren durchzuführen und dass die allgemeinen Grundzüge der Planung festliegen. 2. Die gemeindliche Bauleitplanung kann sich auch auf Flächen einer Bundeswasserstraße erstrecken, soweit die planerischen Aussagen der besonderen Zweckbestimmung nicht widersprechen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 10.05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, WaStrG, GO, BekanntmV, BbgNatSchG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle (erfolglos), Veränderungssperre, wirksame Bekanntmachung, Vertretung des Oberbürgermeisters, Anforderungen an den Planaufstellungsbeschluss, Anlegung eines Uferparks als Planungsziel, Verhältnis der gemeindlichen Bauleitplanung zur wasserstraßenrechtlichen Fachplanung |
| Stichwort: | Vertretung des Oberbürgermeisters |
| Leitsatz: | 1. Ein Planaufstellungsbeschluss unterliegt nicht dem Abwägungsgebot, sondern setzt lediglich voraus, dass die Gemeinde die Absicht hat, ein förmliches Planverfahren durchzuführen und dass die allgemeinen Grundzüge der Planung festliegen. 2. Die gemeindliche Bauleitplanung kann sich auch auf Flächen einer Bundeswasserstraße erstrecken, soweit die planerischen Aussagen der besonderen Zweckbestimmung nicht widersprechen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 9.05 | |
"Vertretung des Oberbürgermeisters - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum