JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vertretung der LPG i.L. bei Anfechtungsklagen
| Rechtsgebiete: | LwAnpG, GenG, ZPO |
| Schlagworte: | Vertretung der LPG i.L. bei Anfechtungsklagen |
| Stichwort: | Vertretung der LPG i.L. bei Anfechtungsklagen |
| Leitsatz: | 1. Die LPG i.L. wird bei Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Generalversammlung nach § 51 Abs.3 Satz 2 GenG vertreten durch die Liquidatoren und den Aufsichtsrat. 2. Sofern ein Aufsichtsrat nicht bestellt worden ist, ist nach § 57 ZPO der LPG i.L. ein Prozesspfleger zur Vertretung neben den Liquidatoren zu bestellen. 3. Die Zustellung der Klage hat an die Liquidatoren und den Aufsichtsrat bzw. Prozesspfleger zu erfolgen. § 170 Abs.3 ZPO gilt in diesem Fall nicht. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 5 W 19/03 | |
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