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Vertretung der GmbH durch Aufsichtsrat gegenüber früherem Geschäftsführer

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Beschluss, 7 U 2216/02 vom 31.07.2002

Rechtsgebiete:GmbHG, AktG
Schlagworte:Vertretung der GmbH durch Aufsichtsrat gegenüber früherem Geschäftsführer
Stichwort:Vertretung der GmbH durch Aufsichtsrat gegenüber früherem Geschäftsführer
Leitsatz:1. Eine GmbH wird im Rechtsstreit mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer durch den Aufsichtsrat vertreten, soweit ein solcher nach dem Gesellschaftsvertrag bestellt worden ist.

2. Erhebt ein ausgeschiedener Geschäftsführer Klage gegen die GmbH, vertreten durch ihre jetzigen Geschäftsführer, obwohl die Gesellschaft insoweit durch den bestellten Aufsichtsrat vertreten wird, so ist dieser Mangel durch Beitritt des Aufsichtsrat zum Rechtsstreit heilbar. In einem solchen Fall kann der Aufsichtsrat seinen Beitritt 3edoch nicht auf die Geltendmachung des bisherigen Mangels der Vertretung der Gesellschaft beschränken.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 7 U 2216/02




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