JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vertreter ohne Vertretungsmacht
| Rechtsgebiete: | ERVVOJust, NDO, NLO, StPO, VwZG |
| Schlagworte: | Einleitungsbehörde, Einleitungsverfügung, Kreisausschuss, Landrat, Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsmittelbelehrung, Vertreter ohne Vertretungsmacht, Vertreter, vollmachtloser |
| Stichwort: | Vertreter ohne Vertretungsmacht |
| Leitsatz: | In förmlichen Disziplinarverfahren nach der Niedersächsischen Disziplinarordnung ist eine Vertretung des Vertreters der Einleitungsbehörde durch Rechtsanwälte nicht möglich; Rechtsbehelfsbelehrungen müssen sich hier auch auf die Form der Anfechtung erstrecken. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 20 ZD 8/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung, Vertreter ohne Vertretungsmacht, Klagefrist |
| Stichwort: | Vertreter ohne Vertretungsmacht |
| Leitsatz: | Die Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 180 S. 1 BGB) muss innerhalb der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG geltend gemacht werden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 10 Sa 790/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BRTV-Bau |
| Schlagworte: | Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist |
| Stichwort: | Vertreter ohne Vertretungsmacht |
| Leitsatz: | Macht ein Arbeitnehmer gegen einen Vertreter ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 Abs. 1 BGB Erfüllungsansprüche geltend, finden tarifliche Ausschlussfristen Anwendung. Hat der Arbeitnehmer zuvor gegenüber dem vermeintlichen Arbeitgeber Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht, wird hierdurch das Erlöschen der Ansprüche verhindert. Diese Wirkung bleibt bestehen, wenn der Arbeitnehmer später diese Ansprüche gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht erhebt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 665/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kündigungserklärung, Vertreter ohne Vertretungsmacht |
| Stichwort: | Vertreter ohne Vertretungsmacht |
| Leitsatz: | Die Kündigungserklärung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht ist unwirksam. Eine Heilung der Unwirksamkeit durch nachträgliche Genehmigung ist auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Regelungen in §§ 180 S. 2, 177 Abs. 1 BGB nicht möglich. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 832/05 | |
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