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Vertreter ohne Vertretungsmacht

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 20 ZD 8/06 vom 19.11.2007

Rechtsgebiete:ERVVOJust, NDO, NLO, StPO, VwZG
Schlagworte:Einleitungsbehörde, Einleitungsverfügung, Kreisausschuss, Landrat, Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsmittelbelehrung, Vertreter ohne Vertretungsmacht, Vertreter, vollmachtloser
Stichwort:Vertreter ohne Vertretungsmacht
Leitsatz:In förmlichen Disziplinarverfahren nach der Niedersächsischen Disziplinarordnung ist eine Vertretung des Vertreters der Einleitungsbehörde durch Rechtsanwälte nicht möglich; Rechtsbehelfsbelehrungen müssen sich hier auch auf die Form der Anfechtung erstrecken.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 20 ZD 8/06



HESSISCHES-LAG – Urteil, 10 Sa 790/06 vom 02.02.2007

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Kündigung, Vertreter ohne Vertretungsmacht, Klagefrist
Stichwort:Vertreter ohne Vertretungsmacht
Leitsatz:Die Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 180 S. 1 BGB) muss innerhalb der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG geltend gemacht werden.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 10 Sa 790/06

BAG – Urteil, 5 AZR 665/06 vom 10.01.2007

Rechtsgebiete:BGB, BRTV-Bau
Schlagworte:Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist
Stichwort:Vertreter ohne Vertretungsmacht
Leitsatz:Macht ein Arbeitnehmer gegen einen Vertreter ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 Abs. 1 BGB Erfüllungsansprüche geltend, finden tarifliche Ausschlussfristen Anwendung. Hat der Arbeitnehmer zuvor gegenüber dem vermeintlichen Arbeitgeber Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht, wird hierdurch das Erlöschen der Ansprüche verhindert. Diese Wirkung bleibt bestehen, wenn der Arbeitnehmer später diese Ansprüche gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht erhebt.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 665/06

LAG-KOELN – Urteil, 8 Sa 832/05 vom 16.11.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kündigungserklärung, Vertreter ohne Vertretungsmacht
Stichwort:Vertreter ohne Vertretungsmacht
Leitsatz:Die Kündigungserklärung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht ist unwirksam.

Eine Heilung der Unwirksamkeit durch nachträgliche Genehmigung ist auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Regelungen in §§ 180 S. 2, 177 Abs. 1 BGB nicht möglich.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 832/05


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