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Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 10 Ta 109/09 vom 30.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Ordnungsgeld, Nichterscheinen, Vertreter, Prozessbevollmächtigter
Stichwort:Vertreter
Leitsatz:1. § 51 Abs. 1 ArbGG eröffnet auch die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen für die Güteverhandlung anzuordnen.

2. In der Regel ist der Prozessbevollmächtigte kein geeigneter Vertreter nach § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO.

3. Der Umstand, dass die Anordnung des persönlichen Erscheinens keine Einlassungspflicht begründet, steht dem Ordnungsgeld nicht entgegen, da der Gesetzgeber in Kenntnis dessen gleichwohl die Sanktionen des § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO vorgesehen hat.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 10 Ta 109/09



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 154/07 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, LSA-BauGO, LSA-BauO, LSA-VwKostG
Schlagworte:Amtshandlung, Baugebühren, Veranlasser, Vertreter
Stichwort:Vertreter
Leitsatz:1. Mit der Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung veranlasst der Bauherr verwaltungskostenrechtlich regelmäßig die für die Bearbeitung des Baugesuchs erforderlichen Amtshandlungen, insbesondere auch die Prüfung der Bauvorlagen.

2. Reicht der Unternehmer Vorlagen ein, tritt dieser regelmäßig nur als Vertreter des Bauherrn mit Wirkung für und gegen diesen auf.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 154/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LB 7/08 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:ABH, ASO, VwGO
Schlagworte:Altersversorgungswerk, Aufgabe, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsrente, Praxis, Versorgungswerk, Versorgungswerk, berufsständisch, Vertreter, Zahnarzt, zahnärztliche Tätigkeit
Stichwort:Vertreter
Leitsatz:Wer seine Praxis durch einen Vertreter fortführen läßt, erhält mangels Aufgabe seiner zahnärztlichen Tätigkeit unverändert keine Berufsunfähigkeitsrente vom zahnärztlichen Versorgungswerk in Niedersachsen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LB 7/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 K 62/06 vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:LSA-GKG, LSA-WG
Schlagworte:Anzahl, Demokratieprinzip, Mandat, imperatives, Mitgliedsgemeinde, Stimmabgabe, einheitliche, Verbandssatzung, Verbandsversammlung, Vertreter, Zusammensetzung, Verbandssatzung
Stichwort:Vertreter
Leitsatz:1. § 11 Abs. 4 Satz 1 GKG LSA lässt ausdrücklich zu, dass die Verbandssatzung abweichend von Abs. 1 vorsehen kann, dass Verbandsmitglieder mehrere Stimmen haben und dass das Stimmrecht eines Verbandsmitgliedes durch eine entsprechende Zahl von Vertretern ausgeübt wird. Das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG und Art. 2 Abs. 1 Verf LSA werden hierdurch nicht verletzt.

2. Nach § 11 Abs. 4 Satz 3 GKG LSA können die Stimmen eines Verbandsmitgliedes nur einheitlich abgegeben werden. Die Regelung der einheitlichen Stimmabgabe ist nicht zwingend an das in § 11 Abs. 3 Satz 1 GKG LSA vorgesehene imperative Mandat gebunden, das im Übrigen nach der Sonderregelung in § 157 Abs. 1 Satz 5 WG LSA keine Anwendung findet, wenn der Vertreter in Angelegenheiten der Abwasserbeseitigung abstimmt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 K 62/06


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