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vertretbarer und zumutbarer Modernisierungs- und Renovierungsaufwand

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HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 UE 1212/96 vom 20.09.2001

Rechtsgebiete:MRVerbG, Hess. ZweckentfremdungsVO, 2. WoBauG, HWoAufG
Schlagworte:Ausnahmegenehmigung, Zweckentfremdung von Wohnraum, Umwidmung zu gewerblichen Zwecken, Rechtsgültigkeit der Hessischen Zweckentfremdungsverordnung, Ersatzwohnraum, Erweiterung, Instandsetzung und Modernisierung geschützten Wohnraums, Mindestanforderungen, Missstand, Mangel, vertretbarer und zumutbarer Modernisierungs- und Renovierungsaufwand, Mansarden, Mansardenräume, Spitzboden, Abort, Wohnräume
Stichwort:vertretbarer und zumutbarer Modernisierungs- und Renovierungsaufwand
Leitsatz:Eine zweckentfremdungsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Umwidmung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken darf nicht erteilt werden, wenn der angebotene Ersatzwohnraum lediglich in der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung bereits bestehenden, geschützten Wohnraumes besteht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 1212/96




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