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OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 247/00 vom 06.02.2004

Rechtsgebiete:ÄAppO, GG
Schlagworte:Frage, missverständliche Frage, ungeeignete Antwortspielraum, Beurteilungsspielraum, Antwort, vertretbare, Antwort, richtige, Frage-Antwort-Verfahren, mutiple choise, Gutachten, Prüfungsfrage, fehlerhafte, Beurteilung, fachwissenschaftliche, Unhaltbarkeit, Vertretbarkeit, Antwort-Alternative, Prüfung, medizinische, Fachschrifttum
Stichwort:vertretbare
Leitsatz:1. Dem Beurteilungsspielraum der Prüfer entspricht ein Antwortspielraum des Prüflings.

Dieser ist bei einem Frage-Antwort-Verfahren dann nicht verletzt, wenn die vorgegebenen Antworten alle Möglichkeiten einfangen, so dass der Prüfling ohne besondere Begründung die "richtige" Antwort finden kann.

2. Die vorgegebene Antwort muss verständlich, widerspruchsfrei und eindeutig sein.

Lässt die Frage mehrere vertretbare Antworten zu, so ist sie in der Regel ungeeignet. Aus Gründen der Gleichbehandlung kann eine "Gutschrift" erforderlich sein, um den Prüfling mit anderen gleichzustellen, die ebenfalls eine nur "vertretbare" Lösung gefunden haben.

3. Für die "Vertretbarkeit" kommt es auf den Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Vorbereitung auf die Prüfung an.

4. Sachverständigen-Gutachten sind in dem Rahmen unerheblich, in welchem der prüfenden Behörde der Beurteilungsspielraum zusteht.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 247/00



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 O 375/02 vom 16.09.2003

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, NÄG
Schlagworte:Stiefkind, Scheidung, Namensgleichheit, Namensänderung, Grund, wichtiger, Kindeswohl, Erforderlichkeit, Förderlichkeit, Prozesskostenhilfe, Rechtslage, schwierige, Rechtsstandpunkt, vertretbarer, Rechtsansicht, vertretbare
Stichwort:vertretbare
Leitsatz:1. Bei schwieriger Rechtslage kann Prozesskostenhilfe am Maßstab des § 114 ZPO bereits dann gerechtfertigt sein, wenn der vorgetragene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint.

2. Geht der sorgeberechtigte Elternteil nach Scheidung eine neue Ehe ein, so reicht der Wunsch nach Namensgleichheit in der neuen Familie nicht aus, die Namensänderung aus "wichtigem Grund" zu rechtfertigen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 375/02


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