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OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 599/08 vom 09.10.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Strafaussetzung, Widerruf, Vertrauenssschutz
Stichwort:Vertrauenssschutz
Leitsatz:Der wegen einer innerhalb der Bewährungszeit begangenen neuen Straftat grundsätzlich auch längere Zeit nach Ablauf der Bewährungszeit noch mögliche Widerruf der Strafaussetzung ist unzulässig, wenn der Verurteilte darauf vertrauen durfte, die Strafaussetzung werde nicht mehr widerrufen. Das ist auch dann der Fall, wenn in dem neuen Urteil irrtümlich angegeben ist, die Bewährungsstrafe sei inzwischen erlassen worden, und nicht davon ausgegangen werden kann, der Verurteilte habe diesen Irrtum erkannt.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 599/08




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