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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVertrauensschutz bei noch nicht feststehendem Gesamtvergütungsvolumen 

Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem Gesamtvergütungsvolumen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 17/05 R vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:GG, SGB X, SGB I, SGB V, BMV-Z, EKV-Z
Schlagworte:Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem Gesamtvergütungsvolumen - stärkere Begrenzung der Honorarverteilung bei Praxen mit höheren Umsätzen - keine Besitzstandswahrung im vertrags(zahn)ärztlichen Honorierungsbereich
Stichwort:Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem Gesamtvergütungsvolumen
Leitsatz:1. Die sich aus den Bundesmantelverträgen ergebende umfassende Befugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung von Honorarbescheiden ist in besonderen Konstellationen durch Vertrauensschutz zu Gunsten der Vertrags(zahn)ärzte begrenzt.

Steht bei Erlass der Quartalshonorarbescheide das zu verteilende Gesamtvergütungsvolumen noch nicht abschließend fest, so muss die K(Z)ÄV die Vertrags(zahn)ärzte auf die möglichen Folgen hinweisen, falls die Gesamtvergütungen geringer ausfallen als bei der bisherigen Honorarverteilung zu Grunde gelegt. Andernfalls darf sie die Honorarbescheide später nicht zu deren Lasten korrigieren.

2. Bei der Honorarverteilung dürfen Praxen mit höheren Umsätzen stärker begrenzt werden als umsatzschwächere.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 17/05 R




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