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Vertrauensschutz Agrarförderung

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 233/05 vom 18.07.2007

Rechtsgebiete:MOG, VO (EG) Nr. 2419/2001, VO (EWG) Nr. 3887/92, VwVfG
Schlagworte:Agrarförderung, Beweislast, Beweisvereitelung, Rückforderung Agrarförderung, Vertrauensschutz Agrarförderung
Stichwort:Vertrauensschutz Agrarförderung
Leitsatz:Die Begünstigte gemeinschaftsrechtlicher Agrarförderung kann sich nicht auf die Einhaltung der einjährigen Rücknahmefrist nach §§ 10 Abs. 1 Satz 1 MOG, 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG berufen, weil das Gemeinschaftsrecht insoweit die Voraussetzungen abschließend regelt, unter denen der Beihilfeempfänger Vertrauensschutz geltend machen kann.

Zur Frage der Beweislast nach § 11 MOG.

Maßgeblich für die Einhaltung der Vierjahresfrist des § 11 MOG ist der Zeitpunkt des Erlasses des Rücknahme- und Rückforderungsbescheids der zuständigen Behörde.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 233/05




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