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Vertrauensschutz

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 B 2059/09 vom 05.08.2009

Rechtsgebiete:GG, HSchG
Schlagworte:Gymansialzweig, schulformbezogene Gesamtschule, Vertrauensschutz, 6-jährige Organisation
Stichwort:Vertrauensschutz
Leitsatz:1. Aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG können über einen Mindeststandard an staatlicher Bildungsgewährleistung hinaus keine grundrechtlich geschützten Leistungsansprüche hergeleitet werden. Insbesondere ergibt sich daraus kein Anspruch auf eine Änderung oder Erweiterung des schulischen Unterrichtsangebots der eine bestimmte organisatorische Gestaltung der Schule.

2. Die Vorschrift des § 26 Abs. 3 Satz 1 HSchG ist eine reine Organisationsregelung, die das Entscheidungsrecht der Schulkonferenz nach § 129 Nr. 4 HSchG konkretisiert. Die Regelung ist demgemäß nicht dazu bestimmt, den Individualinteressen der Schüler des Gymnasialzweiges einer schulformbezogenen Gesamtschule zu dienen.

3. Die von der Schulkonferenz gemäß § 26 Abs. 3 Satz 1 HSchG beschlossene Rückkehr zur 6-jährigen Organisation des Gymnasialzweiges einer schulformbezogenen Gesamtschule unter Einbeziehung der bereits aufgenommenen Schüler in den Jahrgangsstufen 6 bis 8, die 5-jährig organisiert sind, beinhaltet eine unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung.

4. Bei den Schülern, die in den Schuljahren 2006/2007 und 2007/2008 in eine schulformbezogene Gesamtschule aufgenommen wurden und mittlerweile die Jahrgangsstufen 6 und 7 abgeschlossen haben, liegt ein schutzwürdiges Vertrauen in die Fortführung der in Hessen mit Änderungsgesetz vom 29. November 2004 eingeführten 5-jährigen Organisation des gymnasialen Bildungsgangs vor. Die Schüler dieser Jahrgangsstufen brauchten nicht damit zu rechnen, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Änderung schon wenige Jahre später durch eine Organisationsmaßnahme an ihrer Schule zurückgenommen wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 B 2059/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LC 1/09 vom 29.06.2009

Rechtsgebiete:AO, PsychThG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Approbation, Approbation, vorläufig, Approbationsurkunde, Bedingung, Bestimmtheit, Erledigung, Erlöschen, Gesetzesvorrang, Normverwerfungskompetenz, Psychologiestudium, Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeut, Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz, Verwaltungsakt, Vorläufiger Bescheid, Vorläufiger Verwaltungsakt
Stichwort:Vertrauensschutz
Leitsatz:1. Jedenfalls im August 1999 durfte eine Approbationsbehörde einem Bewerber, der über kein abgeschlossenes Studium der Psychologie verfügte, keine "vorläufige Approbation" als Psychologischer Psychotherapeut (mehr) erteilen.

2. Eine dennoch erteilte "vorläufige Approbation", die zudem den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau bezeichnete, ist rechtswidrig und in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 1 PsychThG zurückzunehmen.

Bestreitet der Inhaber einer solchen "vorläufigen Approbation" das Erlöschen und läßt sich wegen der mangelnden Bestimmtheit der "vorläufigen Approbation" der genaue Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht sicher feststellen, so ist zur Klarstellung auch eine Rücknahme einer ggf. bereits unwirksam gewordenen "vorläufigen Approbation" zulässig.

3. Spätestens im April 2005 konnte auf den Fortbestand einer in Niedersachsen erteilten "vorläufigen Approbation" nicht mehr schutzwürdig vertraut werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LC 1/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 12/09 vom 19.05.2009

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Eingriffsregelung, Erforderlichkeit, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Normenkontrolleilverfahren, Oberflächenwasser, Sichtbeziehungen, Trennungsgrundsatz, Treu und Glauben, Vertrauensschutz
Stichwort:Vertrauensschutz
Leitsatz:1. § 47 Abs. 2a VwGO greift nicht zulasten des Ehemanns ein, wenn seine Ehefrau für das im Miteigentum stehende Grundstück im Planaufstellungsverfahren Einwendungen vorgebracht hatte.

2. Eigentümer von Grundstücken, die in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil bisher am Rand des Außenbereichs lagen, haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von der Planung weiterer Baureihen verschont zu bleiben. Das gilt in der Regel auch dann, wenn sie bislang einen ungestörten Ausblick auf einen Höhenzug genossen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 12/09

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 339/07 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, HumHAG
Schlagworte:Jüdische Emigranten, Israelische Staatsangehörige, Aufenthaltserlaubnis, Ausübung einer Beschäftigung, Vertrauensschutz, Abschiebeverzicht, Lebensunterhalt
Stichwort:Vertrauensschutz
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 339/07


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