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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 9 B 44.06 vom 12.12.2007

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Sachliche Beitragspflicht, Zeitpunkt der Entstehung, altangeschlossenes Grundstück, Vertrauenschutz
Stichwort:Vertrauenschutz
Leitsatz:Ist eine sachliche Beitragspflicht für den Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit an leitungsgebundene Einrichtungen und Anlagen, die der Versorgung oder der Abwasserbeseitigung dienen, mangels wirksamen Satzungsrechts vor dem 1. Februar 2004 nicht entstanden, so bestimmt sich der für ihre Entstehung maßgebliche Zeitpunkt nach der Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG. Maßgebend ist danach nicht der Zeitpunkt des ersten Versuchs der Gemeinde oder des Zweckverbands, eine wirksame Beitragssatzung zu erlassen, sondern der der Zeitpunkt des Inkrafttretens der (ersten) rechtswirksamen Satzung. Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes, namentlich des Rückwirkungsverbots, stehen der Beitragserhebung auf Grund einer solchen Satzung auch dann nicht entgegen, wenn dies nach der Rechtsprechung zur alten Fassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG nicht mehr mögliche gewesen wäre.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 9 B 44.06




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