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Vertrauen in den Fortbestand des geltenden Rechts

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 CN 1.00 vom 22.03.2001

Rechtsgebiete:BRRG, Nds. LBG, Nds. HochSchG, Nds. HNutzVO-Med, BPflG, GG
Schlagworte:Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen eines Krankenhauses bei -, Nutzungsentgelt bei Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen eines Krankenhauses im Rahmen der Nebentätigkeit, Höhe des -, Kostenerstattung, Mindestbehalt, Rückwirkung, echte und unechte -, - von Rechtsverordnungen, Vertrauen in den Fortbestand des geltenden Rechts, Beseitigung des Vertrauens durch Beschluss der Verordnung durch die Regierung.
Stichwort:Vertrauen in den Fortbestand des geltenden Rechts
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ärzte in einem Beamtenverhältnis mit einer vor dem 1. Januar 1993 erteilten Genehmigung, wahlärztliche Leistungen zu erbringen, durften nach dem Beamtenrecht des Landes Niedersachsen verpflichtet werden, im Jahre 1995 ein Nutzungsentgelt in Höhe von 35 v.H. der Bruttoeinnahmen aus der Nebentätigkeit zu entrichten.

2. Bei der ambulanten Behandlung von Privatpatienten darf ein Nutzungsentgelt in Höhe von 30 v.H. der Bruttoeinnahmen aus der Nebentätigkeit neben der Kostenerstattung erhoben werden.

3. Das Nutzungsentgelt darf grundsätzlich nicht nachträglich für frühere Abrechnungszeiträume erhöht werden.

Urteil des 2. Senats vom 22. März 2001 - BVerwG 2 CN 1.00 -

I. OVG Lüneburg vom 18.01.1999 - Az.: OVG 2 K 4830/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 CN 1.00




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