JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vertragsverletzung
| Rechtsgebiete: | BauGB, ThürVwVfG, BGB |
| Schlagworte: | Städtebauförderung, Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung, Vertrag, Passivlegitimation, Sanierungsträger, tatsächliche Kosten, Verringerung, Kostenerstattung, pauschale Berechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Vertragsauslegung, objektiver Empfängerhorizont, rentierliche Kosten, Zuwendung, Subventionsrecht, Städtebauförderungsrichtlinien, gestiegene Rentierlichkeit, höhere Mieteinnahme, Mietpreisbindung, Vertragsverletzung, Vertragsanpassung, Kündigung, Kostenunterschreitung, Abnahme, Restarbeiten, Kündigungserklärung, Verurteilung Zug um Zug, Grundschuld, Vorkaufsrecht, Zurückbehaltungsrecht, Einrede, Anpassungsverlangen, Zumutbarkeit, Bewirtschaftungskosten, Prozesszinsen, Rechtshängigkeit |
| Stichwort: | Vertragsverletzung |
| Leitsatz: | Die Gemeinde kann die Höhe des Kostenerstattungsbetrags und dessen Berechnung in einer Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung nach dem Städtebauförderungsrecht als Pauschale vereinbaren (wie BVerwG, Beschluss vom 21.09.2005 - 4 B 57/05 -). Zur Einrede eines Anspruchs auf Anpassung des Vertrages. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 983/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Sanierung, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Baugebot, Sanierungsvertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Rücktritt, Kündigung, Kosten, angemessene Leistung, Vertragsverletzung, Rückzahlung |
| Stichwort: | Vertragsverletzung |
| Leitsatz: | Zur Rückzahlungspflicht für die Übernahme von Ordnungsmaßnahmen erstatteter Kosten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10553/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VOB/B |
| Schlagworte: | Kündigung, Vertragsverletzung, grobe, Pauschalpreisvertrag |
| Stichwort: | Vertragsverletzung |
| Leitsatz: | 1. Zum Kündigungsrecht des Auftraggebers entsprechend § 8 Nr 3 VOB/B im Fall grober Vertragsverletzung durch den Unternehmer (hier: Einstellung der Arbeiten nach Entstehen von Meinungsverschiedenheiten über das geschuldete Leistungssoll). 2. Rechnet der Unternehmer nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages nicht ab und begründet der Auftraggeber seinen Anspruch auf Rückzahlung zuviel geleisteter Abschlagszahlungen mit einer eigenen Berechnung, so ist es Sache des Unternehmers, darzulegen und zu beweisen, dass sein Werklohnanspruch höher ist als die bereits erhaltenen Abschlagszahlungen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 150/04 | |
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