JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vertragsverlängerung nach einer Unterbrechungszeit wegen Mutterschutz und Erziehungsurlaub
| Rechtsgebiete: | HRG |
| Schlagworte: | Befristetes Arbeitsverhältnis nach dem HRG, Höchstbefristungsgrenze, Vertragsverlängerung nach einer Unterbrechungszeit wegen Mutterschutz und Erziehungsurlaub |
| Stichwort: | Vertragsverlängerung nach einer Unterbrechungszeit wegen Mutterschutz und Erziehungsurlaub |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Das Vorliegen des Unterbrechungstatbestandes des § 57 c Abs. 6 Nr. 3 HRG wegen der Gewährung von Erziehungsurlaub setzte voraus, daß während des Erziehungsurlaubs keine Beschäftigung erfolgt ist. 2. Der Unterbrechungstatbestand des § 57 c Abs. 6 Nr. 1 HRG wegen einer Verkürzung der Arbeitszeit für die Wahrnehmung familiärer Betreuungsaufgaben gilt nicht für diejenigen Zeitverträge nach dem HRG, die vor dem 22. Dezember 1990 vereinbart worden sind. Aktenzeichen: 7 AZR 672/97 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 03. März 1999 - 7 AZR 672/97 - I. Arbeitsgericht Berlin - 86 Ca 29075/96 - Urteil vom 13. März 1997 II. Landesarbeitsgericht Berlin - 18 Sa 51/97 - Urteil vom 24. September 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 672/97 | |
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