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OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 98/05 vom 09.02.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Rechtsanwaltskosten, Rechtsanwaltsgebühren, Vertragsstrafeverlangen, Unterlassungserklärung, Abmahnung
Stichwort:Vertragsstrafeverlangen
Leitsatz:Auch wenn ein großes Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung unter bestimmten Umständen die Einschaltung eines Rechtsanwalts bei der Anforderung von Vertragsstrafen wegen einer Vielzahl unterschiedlicher Verstöße gegen Unterlassungserklärungen eines Mitbewerbers als erforderliche Aufwendung ansehen kann, könne die erstattungsfähigen Rechtsverfolgungskosten durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe gemäß § 340 II BGB getilgt sein.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 98/05




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