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Vertragsstrafenanspruch des öffentlichen Auftraggebers beim VOB-Bauvertrag

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Urteil, 8 U 474/96 vom 22.10.1996

Rechtsgebiete:VOB A, BGB
Schlagworte:Vertragsstrafenanspruch des öffentlichen Auftraggebers beim VOB-Bauvertrag
Stichwort:Vertragsstrafenanspruch des öffentlichen Auftraggebers beim VOB-Bauvertrag
Leitsatz:Der öffentliche Auftraggeber ist beim VOB-Bauvertrag nach Treu und Glauben gehindert, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, wenn er nicht die in § 12 Nr. 1 VOB A genannten erheblichen Nachteile darlegt und beweist. Dies gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber privat-rechtlich organisiert ist.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 8 U 474/96




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