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Vertragsnichtigkeit beim Schilderprägermietvertrag

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OLG-DUESSELDORF – Urteil, VI-U (Kart) 15/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:GWB, BGB
Schlagworte:Vertragsnichtigkeit beim Schilderprägermietvertrag
Stichwort:Vertragsnichtigkeit beim Schilderprägermietvertrag
Leitsatz:1. Blockiert der Schilderpräger, der sein Gewerbe in den Räumen der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle betreibt, durch den Abschluss eines mehrjährigen Mietvertrages das einzige für einen Konkurrenzbetrieb zur Verfügung stehende Grundstück, missbraucht er dadurch im Sinne von § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 GWB seine marktbeherrschende Stellung auf dem örtlichen Schilderprägemarkt.

2. Der Kartellrechtsverstoß führt gemäß § 134 BGB zur Gesamtnichtigkeit des Mietvertrages.

3. Ist der Tatbestand des Marktbeherrschungsmissbrauchs erst im Verlaufe der Mietzeit verwirklicht worden, führt dies zur Nichtigkeit des Mietvertrages mit Wirkung ex nunc.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, VI-U (Kart) 15/08




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