JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vertragsbruch
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Einstweilige Verfügung, Unterlassung, sittenwidrige Schädigung, Vertragsbruch, kollusives Zusammenwirken |
| Stichwort: | Vertragsbruch |
| Leitsatz: | 1 Nicht jede vertragliche Pflichtverletzung fällt unter § 826 BGB. Der Vertragsbruch verstößt zwar gegen Treu und Glauben, ist aber nicht ohne weiteres sittenwidrig. 2. Stellt bereits der bloße Vertragsbruch noch kein Delikt dar, so gilt dies erst recht für die bewusste Beteiligung an einem Vertragsbruch. Nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die das Verhalten des Schädigers als sittlich besonders verwerflich erscheinen lassen, kann die Beteiligung am Vertragsbruch als sittenwidrige Schadenszufügung im Sinne des § 826 BGB bzw. als Sittenverstoß im Sinne von § 138 BGB bewertet werden. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 SaGa 6/08 | |
| Rechtsgebiete: | UWG, ZPO |
| Schlagworte: | Mitarbeiterwerbung, Vertragsbruch, Behinderung |
| Stichwort: | Vertragsbruch |
| Leitsatz: | 1. Auch die gezielt und planmäßig betriebene Abwerbung des bei einem Konkurrenten vertraglich gebundenen Mitarbeiters erfüllt nicht ohne weiteres des Tatbestand der unzulässigen Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG. 2. Das Verleiten zum Vertragsbruch kann nur dann als unzulässige Behinderung eines Konkurrenten gewertet werden, wenn er eine spezifische und wettbewerbswidrige Eigenart aufweist, die im Wertungszusammenhang der Regelbeispiele unlauteren Wettbewerbs der §§ 4 und 5 UWG einen Gleichklang mit den gesetzlichen Tatbeständen aufweist. 3. Gegenüber einem Konkurrenten wird die Grenze zu einem nicht mehr lauteren Verhalten nach den grundlegenden Wertungen der §§ 4 und 5 UWG erst überschritten, wenn nicht mehr der eigenen Wettbewerbsvorteil, sondern die Schädigung des Konkurrenten im Vordergrund steht. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 97/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schadensersatz, Vertragsbruch, entgangener Gewinn |
| Stichwort: | Vertragsbruch |
| Leitsatz: | Scheidet die als Zahnarzthelferin tätige Arbeitnehmerin ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Arbeitsverhältnis aus und können deshalb wegen fehlender Personalkapazität Prophylaxe-Behandlungen nicht im vorgesehenen Umfang durchgeführt werden, so kann für den hieraus entstandenen Einnahmeausfall kein Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns verlangt werden, weil davon auszugehen ist, dass derartige Behandlungstermine lediglich verschoben werden, nicht aber endgültig ausfallen (im Anschluss an OLG Nürnberg, VersR 1977, 63). |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 746/02 | |
"Vertragsbruch - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum