JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vertragsanpassung
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Stille Beteiligung - Familienpersonengesellschaft - Vertragsanpassung - angemessene Einlagerendite - veränderte Gewinnprognose - Streitgegenstand und Klagebefugnis bei isolierter Anfechtung des festgestellten Gesamtgewinns einer Mitunternehmerschaft |
| Stichwort: | Vertragsanpassung |
| Leitsatz: | Ist ein Angehöriger als typisch stiller Gesellschafter an einer Familienpersonengesellschaft beteiligt, so muss eine zunächst angemessene Rendite bei Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse (hier: nicht erwarteter Gewinnsprung) nach dem Maßstab des Fremdvergleichs korrigiert werden. Auch hierbei ist dem Charakter der stillen Beteiligung als einer risikobehafteten Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Handelsgewerbes Rechnung zu tragen und die (angemessene) Einlagerendite in einen angemessenen und der veränderten Gewinnerwartung angepassten (geringeren) Gewinnanteilssatz umzuformen. |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 83/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, ThürVwVfG, BGB |
| Schlagworte: | Städtebauförderung, Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung, Vertrag, Passivlegitimation, Sanierungsträger, tatsächliche Kosten, Verringerung, Kostenerstattung, pauschale Berechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Vertragsauslegung, objektiver Empfängerhorizont, rentierliche Kosten, Zuwendung, Subventionsrecht, Städtebauförderungsrichtlinien, gestiegene Rentierlichkeit, höhere Mieteinnahme, Mietpreisbindung, Vertragsverletzung, Vertragsanpassung, Kündigung, Kostenunterschreitung, Abnahme, Restarbeiten, Kündigungserklärung, Verurteilung Zug um Zug, Grundschuld, Vorkaufsrecht, Zurückbehaltungsrecht, Einrede, Anpassungsverlangen, Zumutbarkeit, Bewirtschaftungskosten, Prozesszinsen, Rechtshängigkeit |
| Stichwort: | Vertragsanpassung |
| Leitsatz: | Die Gemeinde kann die Höhe des Kostenerstattungsbetrags und dessen Berechnung in einer Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung nach dem Städtebauförderungsrecht als Pauschale vereinbaren (wie BVerwG, Beschluss vom 21.09.2005 - 4 B 57/05 -). Zur Einrede eines Anspruchs auf Anpassung des Vertrages. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 983/06 | |
| Rechtsgebiete: | SächsGemO, VwVfG |
| Schlagworte: | Eingemeindungsvertrag, Vertragsanpassung |
| Stichwort: | Vertragsanpassung |
| Leitsatz: | Verpflichtungen aus einem Eingemeindungsvertrag (§ 9 SächsGemO) werden nicht dadurch gegenstandslos, dass die aufnehmende Gemeinde den seinerzeit ausgehandelten Regelungen nach heutiger Interessen- oder Kenntnislage vernünftigerweise nicht mehr zustimmen könnte. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 BS 449/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Geschäftsgrundlage, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Vertragsanpassung, Garantiepflicht, betriebliche Altersversorgung, Einstandspflicht, betriebliche Altersversorgung, Gesetzesänderungen, Wegfall der Geschäftsgrundlage |
| Stichwort: | Vertragsanpassung |
| Leitsatz: | 1. Der Zweck oder das Motiv einer vertraglichen Vereinbarung ist nicht ohne weiteres Bestandteil des Vertragsinhalts. Bei einer Verfehlung des Zwecks oder Nichtverwirklichung des Motivs kann ein Wegfall der Geschäftsgrundlage gegeben sein. Eine Einstandspflicht einer Vertragspartei für die Erreichung des Vertragszwecks besteht nur, wenn eine solche Verpflichtung vertraglich übernommen wurde. 2. Änderungen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und sich daraus ergebende Nachteile in Bezug auf Betriebsrentenansprüche gehören grundsätzlich zum Risikobereich des Arbeitnehmers. Eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt insoweit regelmäßig nicht in Betracht. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 1036/05 | |
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