JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vertragsärztliche Versorgung
| Rechtsgebiete: | SGB V, SGB X, ÄBedarfsplRL |
| Schlagworte: | Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Anforderungen an die Ermittlungen der Zulassungsgremien - berufsrechtliche Einführung einer neuen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung allein keine Rechtfertigung |
| Stichwort: | Vertragsärztliche Versorgung |
| Leitsatz: | 1. Zu den Anforderungen an die Ermittlungen der Zulassungsgremien zu einem besonderen Versorgungsbedarf in einem Planungsbereich, der wegen Überversorgung für Neuzulassungen gesperrt ist. 2. Die berufsrechtliche Einführung einer neuen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung rechtfertigt allein keine Sonderbedarfszulassung eines entsprechend qualifizierten Arztes. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 56/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB V, Ärzte-ZV, ÄBedarfsplRL |
| Schlagworte: | Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie - gesperrter Planungsbereich - Zulassung als ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Arzt bei Nichtausschöpfung des den Ärzten vorbehaltenen Versorgungsanteils |
| Stichwort: | Vertragsärztliche Versorgung |
| Leitsatz: | Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie kann trotz bestehender Zulassungsbeschränkungen für Nervenärzte und Psychotherapeuten als ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden, sofern in der Gruppe der Psychotherapeuten der den Ärzten vorbehaltene Versorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft ist. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 13/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB V |
| Schlagworte: | Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Zuständigkeit der Prüfgremien nach § 106 SGB V auch nach der Neuregelung der Honorierung ermächtigter Hochschulambulanzen im Fallpauschalengesetz zum 1.1.2003 |
| Stichwort: | Vertragsärztliche Versorgung |
| Leitsatz: | Die Prüfgremien nach § 106 SGB V sind auch nach der im Fallpauschalengesetz zum 1.1.2003 erfolgten Neuregelung der Honorierung ermächtigter Hochschulambulanzen weiterhin für die Wirtschaftlichkeitsprüfung dort verordneter Leistungen zuständig. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 36/07 R | |
| Rechtsgebiete: | Ärzte-ZV, GG, SGB V |
| Schlagworte: | Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei Fortführbarkeit der Praxis im Sinne von § 103 Abs 4 S 1 SGB V - Sitzverlegung aus einer Gemeinschaftspraxis - Freiwerden nach längerem Zeitraum durch Verzicht des ausgeschiedenen Partners - Verfassungsmäßigkeit - Berücksichtigung privatrechtlicher Vereinbarungen im Vertragsarztrecht |
| Stichwort: | Vertragsärztliche Versorgung |
| Leitsatz: | 1. Die Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes setzt voraus, dass eine Praxis noch im Sinne des § 103 Abs 4 Satz 1 SGB V fortgeführt werden kann. 2. Dies ist bei einer Gemeinschaftspraxis nicht mehr möglich, wenn der einst zu dieser Praxis gehörende Sitz aus dieser heraus verlegt wurde und erst nach einem längeren Zeitraum - durch Verzicht des ausgeschiedenen Partners - frei wird. Zudem wird der Sitz nicht in der ehemaligen Gemeinschaftspraxis frei, wenn er zuletzt im Rahmen einer anderen Gemeinschaftspraxis geführt worden ist. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 26/07 R | |
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