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Vertragsänderung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 64/07 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:TVÜ-VKA, BGB, BAT
Schlagworte:Feststellungsklage, Leistungsklage, Übergang, Beschäftigung, vertragsgemäße, Vertragsänderung, Schriftform, Direktionsrecht
Stichwort:Vertragsänderung
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 64/07



LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 1805/07 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Arbeitsvertrag, Inhaltskontrolle, Transparenzgebot, salvatorischer Freiwilligkeitsvorbehalt, Leistungsversprechen, Sonderzahlung, Bonus, Vertragsänderung, Gleichbehandlung, Salvatorischer Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung, Auslegung einer vertragsergänzenden Zusage
Stichwort:Vertragsänderung
Leitsatz:1. Ein "salvatorischer" Freiwilligkeitsvorbehalt, welcher ohne gleichzeitiges Leistungsversprechen allein für den Fall etwaiger künftiger Zahlungen einen Rechtsanspruch ausschließt, stellt keine unklare und widersprüchliche Arbeitsvertragsbedingung im Sinne der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.10.2007 (10 AZR 825/06 - NZA 2008, 40) dar.

2. Erklärt der Arbeitgeber auf der Grundlage einer derartigen Vertragsgestaltung gegenüber dem Arbeitnehmer, welcher mit dem Wunsch nach einer finanziellen Verbesserung vorstellig wird, er solle künftig eine Bonuszahlung wie die übrigen leitenden Mitarbeiter erhalten, so liegt hierin allein eine Einbeziehung in den Kreis der potentiellen Leistungsempfänger, ohne dass die Geltung des arbeitsvertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalts infrage gestellt ist.

Dementsprechend bleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Rechtsanspruch auf die Leistung erst mit der aktuellen Zusage oder Leistungsgewährung entsteht und der Arbeitgeber bis zu diesem Zeitpunkt in der Ausgestaltung der Leistungsvoraussetzungen frei bleibt (BAG AP § 4a EntgeltFG Nr. 2).
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1805/07

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 787/07 vom 22.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Überstunden, Direktionsrecht, Erweiterung des Direktionsrechts, Vertragsänderung, Anspruch auf Beibehaltung von Überstunden, Betriebsübung
Stichwort:Vertragsänderung
Leitsatz:Übernimmt der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers gegen Gewährung von Überstundenvergütung nebst Zuschlägen die zusätzliche Aufgabe, die betrieblichen Räumlichkeiten fünfzehn Minuten vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende zu öffnen und zu schließen, so liegt hierin keine Ausweitung der beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, sondern allein die vereinbarte Ausweitung des arbeitsvertraglichen Direktionsrechts mit der Folge, dass es bei Wegfall des Überstundenbedarfs keiner Vertragsänderung durch Änderungskündigung bedarf. Soweit sich aus der langjährigen Handhabung ein Vertrauenstatbestand zugunsten des Arbeitnehmers ergeben kann, nicht grundlos von der Überstundenleistung ausgeschlossen zu werden, betrifft dies nicht den Wegfall des Bedarfs infolge von Änderungen der Betriebsorganisation.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 787/07

BAG – Urteil, 9 AZR 588/06 vom 13.03.2007

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, KSchG
Schlagworte:Vertragsänderung, Vorbehaltserklärung
Stichwort:Vertragsänderung
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 588/06


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