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Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 334/00 vom 11.12.2001

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit
Stichwort:Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit
Leitsatz:Erklärte eine Versorgungsordnung die Betriebsrentenanwartschaften nur dann für unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer 15 Dienstjahre zurückgelegt und das 45. Lebensjahr vollendet hatte, und erreichte der Arbeitnehmer bei seinem Ausscheiden vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes zwar die vorgesehene Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren, aber weder das vorgeschriebene Mindestalter noch eine Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren, so ist seine Versorgungsanwartschaft auch unter Berücksichtigung der vorgesetzlichen Rechtsfortbildung des Senats verfallen.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 334/00




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