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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 112/08 vom 26.05.2008

Rechtsgebiete:VwVfG
Schlagworte:Schriftformerfordernis, Urkundeneinheit, Vertrag. öffentlich-rechtlicher
Stichwort:Vertrag. öffentlich-rechtlicher
Leitsatz:Auch wenn man für das Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG unter Verzicht auf den Grundsatz der "Urkundeneinheit" das Vorliegen eines Schriftwechsels genügen lassen sollte, muss in diesem selbst das Angebot und die Annahme des Vertrages liegen; es reicht nicht, wenn die Beteiligten in dem Schriftwechsel (teilweise) nur bestätigen, es sei ein mündlicher Vertrag geschlossen worden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 112/08




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