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Verträge zwischen Krankenkassen und Apothekern stellen öffentlich-rechtliche Kaufverträge dar

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 3 KR 7/06 R vom 03.08.2006

Rechtsgebiete:BGB, SGB V, SGB X
Schlagworte:Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung der ärztlichen Arzneimittelverordnungen zur Bezahlung bei der Krankenkasse, Verzinsung des öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruchs eines Apothekers im Falle des Verzugs der Krankenkasse in entsprechender Anwendung der zivilrechtlichen Bestimmungen, Verträge zwischen Krankenkassen und Apothekern stellen öffentlich-rechtliche Kaufverträge dar
Stichwort:Verträge zwischen Krankenkassen und Apothekern stellen öffentlich-rechtliche Kaufverträge dar
Leitsatz:1. Reicht ein Apotheker ärztliche Arzneimittelverordnungen nach Ablauf der für das Abrechnungsverfahren vereinbarten Frist zur Bezahlung bei der Krankenkasse ein, verliert er gleichwohl nicht seinen Vergütungsanspruch.

2. Im Falle des Verzugs der Krankenkasse ist der seit dem 1.1.2000 öffentlich-rechtliche Vergütungsanspruch eines Apothekers in entsprechender Anwendung der zivilrechtlichen Bestimmungen zu verzinsen.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 KR 7/06 R




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