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Verteilungswunsch

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BAG – Urteil, 9 AZR 514/07 vom 24.06.2008

Rechtsgebiete:TzBfG, BGB, ZPO, GewO
Schlagworte:Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch
Stichwort:Verteilungswunsch
Leitsatz:Der Arbeitnehmer kann seinen Wunsch nach einer bestimmten Verteilung der zu verringernden Arbeitszeit nicht mehr ändern, nachdem der Arbeitgeber sein Angebot auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit abgelehnt hat (§ 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG). Der geänderte Verteilungswunsch ist nur durch neuerliche Geltendmachung von Verringerung und Verteilung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 6 TzBfG durchsetzbar.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 514/07




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