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Verteilung des neben einem Sozialplan eingerichteten "Sonderfonds" nach allein vom Betriebsrat festzulegenden Kriterien

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 12 TaBV 117/06 vom 28.02.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Verteilung des neben einem Sozialplan eingerichteten "Sonderfonds" nach allein vom Betriebsrat festzulegenden Kriterien
Stichwort:Verteilung des neben einem Sozialplan eingerichteten "Sonderfonds" nach allein vom Betriebsrat festzulegenden Kriterien
Leitsatz:Die Betriebsparteien streiten über die Höhe eines Sonderfonds, der im Zusammenhang mit einem Sozialplan errichtet und nach vom Betriebsrat festzulegenden Kriterien zu verteilen ist. Nach der Betriebsvereinbarung wird der Fonds durch "aus dem Sozialplan resultierende Abfindungszahlungen" vermindert. Die Arbeitgeberin will ebenfalls Abfindungen, zu deren Zahlung sie gemäß § 75 BetrVG i.V.m. dem Sozialplan verurteilt worden ist, in Abzug bringen. Dem widersetzt sich der Betriebsrat.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 12 TaBV 117/06




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