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Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 142/03 vom 04.05.2004

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses
Stichwort:Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses
Leitsatz:1) Bei den Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses handelt es sich nicht um Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, sondern um solche, die allein durch die Nutzung im Bereich des Sondereigentums anfallen (wie BGH NJW 2003, 3478 für Kaltwasser).

2) Der allgemeine Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung kann für die Kabelnutzungsentgelte nicht herangezogen werden.

3) Wird im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kabelnetzbetreiber das Nutzungsentgelt nach Wohneinheiten erhoben, so entspricht nur eine entsprechende Verteilung auch im Verhältnis der Wohnungseigentümer ordnungsgemäßer Verwaltung.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 142/03




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