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Verteilung der Arbeitszeitverringerung auf Arbeits- und Freizeitphasen?

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 175/06 vom 17.05.2006

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Verteilung der Arbeitszeitverringerung auf Arbeits- und Freizeitphasen?
Stichwort:Verteilung der Arbeitszeitverringerung auf Arbeits- und Freizeitphasen?
Leitsatz:1. Nach § 8 TzBfG kann gerade und nur die Verringerung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit und die Verteilung innerhalb des vereinbarten Arbeitszeitmodells, z. B. Wochen- oder Monatsarbeitszeit, nicht jedoch eine davon losgelöste Aufteilung z. B. in monatliche Phasen voller Arbeitsleistung und Phasen gänzlicher Arbeitsbefreiung beansprucht werden (entgegen LAG Düsseldorf vom 01.03.2002, LAGE Nr. 5 zu § 8 TzBfG).

2. Jedenfalls stehen einem Aufteilungswunsch i. S. v. § 8 Abs. 4 TzBfG betriebliche Gründe entgegen, wenn - wie vorliegend - sich die Freizeitphase zeitlich mit einer Überzahl von Erholungsurlaubsanträgen (Schulferien, Jahresende) zu überschneiden pflegt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 175/06




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