JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verteilung
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragschuldner, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Vorausleistung, Aufwand, Verteilung, Aufwandsverteilung, Beurteilungsspielraum, Vorteil, Vorteilssatz, Bandbreite, Gemeindeanteil, Eigenanteil, Stadtanteil, Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, innerörtlicher Verkehr, Mischsatz, Mischverkehrsfläche, Fahrbahn, Gehweg, Straßenoberflächenentwässerung, Entwässerung, Beleuchtung, Straßenbeleuchtung, Allgemeinheit, Anlieger, Verkehrsstrom, Verkehrsaufkommen, Verkehrsfrequenz, Fußgängerverkehr, Fahrverkehr, Teileinrichtung, Kostenspaltung |
| Stichwort: | Verteilung |
| Leitsatz: | Zur Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht (im Anschluss an 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP). Wenn Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage gleichzeitig ausgebaut und abgerechnet werden, kann die Gemeinde grundsätzlich für jede Teileinrichtung gesonderte Gemeindeanteile festlegen oder aber einen Mischsatz bilden, der das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr sämtlicher ausgebauter Teileinrichtungen berücksichtigt. Zwingend ist die Festlegung eines Mischsatzes nur, wenn die Aufwendungen nicht auf die einzelnen ausgebauten Teileinrichtungen aufgeteilt werden können, wie dies für Mischverkehrsflächen typisch ist. Dienen Teileinrichtungen (beispielsweise die Straßenoberflächenentwässerung) ihrerseits mehreren anderen Teilen einer Verkehrsanlage, kann die Gemeinde die Aufwendungen auf die dadurch begünstigten Teileinrichtungen nach sachlichen Kriterien aufteilen. Daneben hat sie Möglichkeit, hinsichtlich dieser Aufwendungen einen Mischsatz aus den Gemeindeanteilen zu bilden, die für die einzelnen begünstigten Teileinrichtungen festgesetzt wurden. Kommen diese Aufwendungen einer der begünstigten Teileinrichtungen in deutlich überwiegendem Umfang zugute, kann der für diese Teileinrichtung festgelegte Gemeindeanteil übernommen werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11315/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Duldungsbescheinigung, Effektiver Rechtsschutz, Ermessen, Verteilung, Vorwegnahme Der Hauptsache, Weiterleitung |
| Stichwort: | Verteilung |
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch auf Aushändigung der gemäß § 60 Abs. 4 AufenthG vorgeschriebenen Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung kann - soweit von der Ausländerbehörde tatsächlich keine Abschiebung beabsichtigt ist - auch im Wege der einstweiligen Anordnung durchgesetzt werden, da es sich nicht um eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache handelt. Es ist für den betroffenen Ausländer nicht zumutbar, auf das Hauptsacheverfahren verwiesen zu werden, wenn er trotz Bestehens eines Anspruchs auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 60 a Abs. 4 AufenthG diese nicht erhält und in der Zwischenzeit damit rechnen muss, anlässlich polizeilicher Kontrollen - wenn auch kurzfristig - inhaftiert zu werden und im Falle eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG keinen Nachweis darüber führen zu können, dass die Abschiebung tatsächlich ausgesetzt ist. 2. Die Entscheidung über die Weiterleitung eines unerlaubt eingereisten Ausländers steht gemäß § 15 a Abs. 2 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde, bei der sich der Ausländer erstmals meldet oder in deren Zuständigkeitsbereich er aufgegriffen wird. Im Rahmen der anzustellenden Ermessenserwägungen sind die Interessen des betroffenen Ausländers, aber auch die eines effektiven Verwaltungsablaufs abzuwägen. In den Fällen des § 15 a Abs. 1 Satz 6 AufenthG ist ein Ermessen der Behörde nicht eröffnet, in diesem Fall ist die Weiterleitung ausgeschlossen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 TG 556/06 | |
| Rechtsgebiete: | BörsG, VwVfG |
| Schlagworte: | Befristung, Börse, Skontro, Skontroführer, Skontrozuteilung, Sofortvollzug, Verteilung, Vierte Finanzmarktförderungsgesetz, Öffentliches Interesse |
| Stichwort: | Verteilung |
| Leitsatz: | Zum Sofortvollzugsinteresse einer nachträglichen Befristung eines Skontrozuteilungsbescheids. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 1539/05 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG |
| Schlagworte: | Vorteil, Nutzungsfaktor, Grundstückseinheit, Grundstücksnutzung, Teilbarkeit, regionale, Verteilung, vorteilsgerechte, Tiefenbegrenzung |
| Stichwort: | Verteilung |
| Leitsatz: | 1. Der Grundsatz "regionaler Teilbarkeit" schließt gerade nicht aus, dass die Ausbaubeitragssatzung für den Aufwand einer konkreten Maßnahme eine vorteilsgerechte Verteilung vorsehen muss. 2. Ist dasselbe Grundstück zu einem kleinen Teil bebaut und zum großen Teil landwirtschaftlich nutzbar, so ist es nicht vorteilsgerecht, das ganze Grundstück als gewerbliche Fläche zu behandeln. Das gilt unabhängig davon, ob auch die landwirtschaftliche Fläche demselben Betrieb dient (Futtergrundlage) und ob sie nicht ausreicht, den Betrieb noch als landwirtschaftlichen anzusehen. 3. Enthält die Satzung allein eine Tiefenbegrenzung für den Außenbereich, bietet diese aber auch keinen vorteilsgerechten Maßstab, so fehlt es für die Heranziehung an einer ausreichenden sat-zungsrechtlichen Grundlage. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 500/04 | |
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