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Verteidigung der Rechtsordnung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 166/07 vom 08.05.2007

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit, Versagung einer Strafrahmenverschiebung, Alkohol, Grundsätze des BGH, Versagung von Bewährung, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2, Verteidigung der Rechtsordnung, Täter-Opfer-Ausgleich, völlige Ungeeignetheit, Deliktstypus
Stichwort:Verteidigung der Rechtsordnung
Leitsatz:Zur Strafrahmenverschiebung bei Annahme verminderter Schuldfähigkeit und zum Täter-Opfer-Ausgleich.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 166/07



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 319/04 vom 17.08.2004

Rechtsgebiete:StGB, StVG, StPO
Schlagworte:Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Trunkenheit im Verkehr, Fahrens trotz sichergestellten Führerscheins, Sozialprognose bleibt offen, keine Bewährung, Verteidigung der Rechtsordnung, Verleitung zu Falschaussagen im laufenden Verfahren, Tatunrecht, Nachtatverhalten, Maßregel der Besserung und Sicherung, Sperrfrist für eine Fahrerlaubnis, Verschlechterungsverbot, vergessene Sperrfrist, keine Nachholung in der Berufungsinstanz, Mindestsperrfrist
Stichwort:Verteidigung der Rechtsordnung
Leitsatz:1. Die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung den Vollzug der Strafe gebietet, kann sinn voller Weise erst nach Abwägung aller Umstände und sorgfältiger Würdigung von Tat und Täter beantwortet werden. Diese Prognose darf nicht offen gelassen werden.

2. Eine vom Amtsgericht nicht angeordnete Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann vom Berufungsgericht in der Regel nicht nachgeholt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 319/04

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 736/02 vom 09.09.2003

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Verteidigung der Rechtsordnung, Strfazumessung
Stichwort:Verteidigung der Rechtsordnung
Leitsatz:Nicht jeder unerlaubte Aufenthalt eines Ausländers muss, um das Vertrauen der Bevölkerung in den Schutz der Rechtsordnung zu erhalten, eine - wenn auch kurzfristige - Freiheitsstrafe im Sinne des § 47 StGB nach sich ziehen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 736/02

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 25/02 vom 11.04.2002

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beifahrer, Insasse, Mitfahrer, Einwilligung, Einverständnis, Billigung, eigenverantwortliche Selbstgefährdung, einverständliche Fremdgefährdung, Strafzumessung, Mitverschulden, Bewährung, Verteidigung der Rechtsordnung
Stichwort:Verteidigung der Rechtsordnung
Leitsatz:1. Die Strafbarkeit eines alkoholbedingt fahruntüchtigen Kraftfahrers wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs entfällt weder unter dem Gesichtspunkt der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung noch unter dem Aspekt der einverständlichen Fremdgefährdung, wenn der später bei einem Verkehrsunfall getötete oder verletzte Mitfahrer den Zustand des Fahrers bei Fahrantritt gekannt und billigend in Kauf genommen hat.

2. Ein Mitverschulden oder eine (unwirksame) Einwilligung des Mitfahrers kann sich jedoch günstig bei der Strafzumessung und Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung auswirken.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 25/02


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