JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vertagungsantrag
| Rechtsgebiete: | FlurbG, VwGO, VwVfG, LVwVfGRP |
| Schlagworte: | Rechtliches Gehör, Vertagungsantrag, Zusicherung, Rücknahme einer Zusicherung, rechtswidrige Zusicherung, Bekanntgabe einer Zusicherung, Drittwirkung einer Zusicherung, Abwägungsanspruch, Abwägungsgebot, Abwägungskontrolle, Planwunsch, Entwicklungstendenzen, Entwicklungsperspektiven, Flurbereinigungsplan, Abfindung, Gestaltung der Abfindung, Gebot der wertgleichen Abfindung, Alternativlösung, Planungsalternative, Planungsgewinn, Erschließungsgebot, Abfindung in möglichst großen Grundstücken |
| Stichwort: | Vertagungsantrag |
| Leitsatz: | Zusicherungen sind im Anwendungsbereich des Flurbereinigungsgesetzes nicht ausgeschlossen. Sie sind auch im Falle ihrer Rechtswidrigkeit grundsätzlich wirksam (§ 38 Abs. 2 VwVfG). Dritten kann der Inhalt von Zusicherungen aber nur entgegengehalten werden, wenn sie ihnen bekanntgegeben worden sind oder der Dritte sich ausnahmsweise auf die mangelnde Bekanntgabe nicht berufen kann. Eine über die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG hinausgehende Abwägungskontrolle nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG kommt in Betracht, wenn der Inhaber eines Sandabbauunternehmens den Planwunsch nach zusammenhängender Abfindung im Umfeld seiner bisherigen Abbaugrundstücke äußert (im Anschluss an das Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 - RdL 2007, 14 - zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen). Auf den Ausgleich eines lediglich individuellen Planungsgewinns durch die Zuteilung von Abfindungsgrundstücken, dem kein entsprechender Verlust des Abgebenden gegenübersteht, hat der Abgebende keinen Anspruch. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 1.06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ZPO, FlurbG |
| Schlagworte: | Besetzungsrüge, schlafender Richter, Darlegungserfordernis, Verfahrensmangel, Aufklärungsrüge, Gehörsrüge, Vertagungsantrag, zwingender Vertagungsgrund, Verhinderung durch Krankheit, anwaltlich nicht vertretener Kläger, persönliches Erscheinen, Gebot der Verfahrensbeschleunigung, Terminsvollmacht, Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen |
| Stichwort: | Vertagungsantrag |
| Leitsatz: | 1. An die Substantiierung der Begründung einer Besetzungsrüge, mit der geltend gemacht wird, ein Richter habe während der mündlichen Verhandlung zeitweilig geschlafen, sind strenge Anforderungen zu stellen. 2. Wenn ein anwaltlich nicht vertretener Kläger unter Hinweis auf eine Erkrankung, die ihn reiseunfähig macht, einen Vertagungsantrag stellt, ist ein zwingender Vertagungsgrund nur dann anzunehmen, wenn er glaubhaft macht, dass er auch gehindert ist, sich im Termin - etwa durch einen Anwalt - vertreten zu lassen, oder Eigentümlichkeiten der Streitsache seine persönliche Anhörung erforderlich machen. 3. Als Prozesshandlung ist die Erteilung einer Terminsvollmacht im Grundsatz bedingungsfeindlich. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 9.06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Notwendige Beiladung im Beschwerdeverfahren nach § 133 VwGO, entsprechende Anwendung des § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO, Vertagungsantrag, rechtliches Gehör, Konkursverwalter, Beauftragung eines Rechtsanwalts zwei Tage vor Verhandlungstermin. |
| Stichwort: | Vertagungsantrag |
| Leitsatz: | Leitsatz: Im Verfahren über die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision kommt eine notwendige Beiladung in entsprechender Anwendung des § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht in Betracht. Beschluss des 7. Senats vom 20. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 58.00 - I. VG Greifswald vom 08.12.1999 - Az.: VG 5 A 400/95 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 58.00 | |
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